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Zeitraum des Einführungspraktikums
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28.01.2009, 15:59
Beitrag: #1
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Zeitraum des Einführungspraktikums
Für den bac.jur. braucht man ja ein Einführungspraktikum. Im auszufüllenden Formular wird auf den § 5 Nr.1b der Bac-Prüfungsordnung verwiesen. Der verweist dann auf den § 6 der JAO, die ja aber nicht mehr gültig ist. Im JAG kann ich entsprechendes nicht finden, der höchstens einschlägige § 5 hilft hier m.E. nicht weiter.
Meine Frage ist folgende: ist das "Einführungspraktikum" zeitlich festgelegt, also insofern, dass es bis zu einem bestimmten Semester absolviert werden muss? Meine mal gelesen zu haben, bis vor dem 6. Semester, kann das aber nicht mehr finden. Will nämlich im März das nötige Praktikum absolvieren, das wäre dann genau vor dem Beginn des fürmich 6. Semesters. Wer kann nähere Auskunft geben? |
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29.01.2009, 08:56
Beitrag: #2
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RE: Zeitraum des Einführungspraktikums
Zitat:Wer kann nähere Auskunft geben?Die Studienberatung! [14] Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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18.03.2009, 16:14
Beitrag: #3
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RE: Zeitraum des Einführungspraktikums
Die Praktika müssen - genau wie fürs Examen auch - mindestens einen Monat lang sein und in mindestens 2 Fachbereichen stattfinden, sowie mindestens eines in Hamburg.
O-Ton Herr Basler von heute! Lieblingsfussballzitat: "Für alle Zuschauer, die erst jetzt eingeschaltet haben, das erste Tor ist schon gefallen." (Günter Jauch )
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