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Studiengebühren 09 & STINE
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04.03.2009, 09:38
Beitrag: #11
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RE: Studiengebühren 09 & STINE
Zitat:Richtig nett wurde es dann, als die (tatsächlich wirklich freundliche) Frau sagte, ich könnte ja schon mal bezahlen. Dann würde ich meine Unterlagen auch bestimmt bis zum 01.04. bekommen. Ansonsten müsste das auch noch klappen. Moment: Die Zusendung des Semestertickets und des Studi-Ausweises ist abhängig von der Zahlung der Studiengebühren? Und wo hast du denn diesen ominösen Zahlträger für die Studiengebühren? Unter "Dokumente" finde ich nämlich nichts.... Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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04.03.2009, 10:52
Beitrag: #12
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RE: Studiengebühren 09 & STINE
Zitat:Moment: Die Zusendung des Semestertickets und des Studi-Ausweises ist abhängig von der Zahlung der Studiengebühren? Jau, das ist wohl klammheimlich und neu. Findest du hier: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-...ueckm.html Zitat:Und wo hast du denn diesen ominösen Zahlträger für die Studiengebühren? Unter "Dokumente" finde ich nämlich nichts.... Bei mir: Studiengebührenbescheid SoSe2009 vom 02.03.2009, 19:22. Ist kein Zahlträger im eigentlichen Sinne, sondern sieht so aus wie der Bescheid den es letztes Semester per Post gab. Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu |
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04.03.2009, 11:15
Beitrag: #13
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RE: Studiengebühren 09 & STINE
Zitat:Ich habe das auch grade gelesen, da ich diesen Bescheid seit grade eben auch in meinem Account habe.Zitat:Moment: Die Zusendung des Semestertickets und des Studi-Ausweises ist abhängig von der Zahlung der Studiengebühren? Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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04.03.2009, 11:29
Beitrag: #14
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RE: Studiengebühren 09 & STINE
Also ich hab das immer noch nicht unter Stine??
An wen muss man sich eigentlich wenden, wenn man zu wenige Stundungssemeseter bekommen hat?? Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu |
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04.03.2009, 12:28
Beitrag: #15
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RE: Studiengebühren 09 & STINE
Da schreibst du am besten an die eMail adresse, die oben rechts im Dokument steht, auf dem du als nicht mehr stundungsberechtigt erscheinst. Dann bekommst du ne nette Nachricht, dass alle Semester zählen, die man jemals an irgendeiner Hochschule gemacht hat.
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07.03.2009, 15:10
Beitrag: #16
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RE: Studiengebühren 09 & STINE
Ich habe mal eine ganz formaljuristische Frage zu diesem ganzen Brimborium: Wenn einem Verwaltungsakte, wie bspw. ein Gebührenbescheid zur Zahlung der Studiengebühren, per Stine "zugesandt" wird und eben nicht postalisch, ab wann fängt dann die Frist für einen möglichen Widerspruch an zu laufen? Gilt da die 3-Tages-Fiktion inm Zweifel analog oder gibt es eine spezielle Vorschrift?
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