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Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
27.02.2009, 13:52
Beitrag: #1
Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Hallo,

ist es möglich, dass ich mich jetzt nach meinem Freischuss schonmal für das Referendariat bewerbe, aber trotzdem noch meine Nachbesserung im August mache? Die Einstellungsnoten sind ziemlich hoch und im Prinzip habe ich mein Examen ja schon. So kann ich wenigstens Wartepunkte sammeln.

Wieviel Wartepunkte gibt es eigentlich pro Jahr?

Hat da jmd von euch Erfahrungen oder es sogar so gemacht?
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27.02.2009, 14:17
Beitrag: #2
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Soweit ich weiß, muss Du Dich nach dem Verbesserungsversuch erneut bewerben.
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27.02.2009, 14:38
Beitrag: #3
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Zitat:Soweit ich weiß, muss Du Dich nach dem Verbesserungsversuch erneut bewerben.

Alles andere wäre auch ziemlich unfair.

Wartepunkte gibt es pro 6 Monate seit zuerst beworbenem Einstellungstermin einen.

Bezieht sich die Freischussregelung nicht bloß auf den schriftlichen Teil?

Rechtsanwalt Westerstede

Rechtsanwalt Daniel Dietrich
An der Krömerei 6
26655 Westerstede
Tel: 04488/52777752
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27.02.2009, 14:41
Beitrag: #4
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
muss ich oder kann ich?

angenommen ich bekomme eine Zusage, kurz nachdém mein Nachbesserungsversuch abgeschlossen ist und dieser ist besser, also ich will diese Note gelten lassen, aber aufgrund meiner alten Note + Wartepunkte habe ich bereits den Platz, kann ich dann nicht meine bessere Note und den Platz nehmen???

Weißt du wieviele Wartepunkte es für welchen Zeitraum gibt?

Der Nachbesserungsversuch kostet mich ja insgesamt fast wieder ein Jahr, angenommen für ein Jahr bekomme ich 2 (?)Wartepunkte, dann müsste ich die Nachbesserung ja mindestens 2 Punkte besser abschließen, damit es sich überhaupt lohnt, oder übersehe ich da etwas?

Wäre nett wenn jmd was dazu sagen könnte...
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27.02.2009, 14:47
Beitrag: #5
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Naja unfair würde ich es nicht finden, bei einer Nachbesserung besteht immer das Risiko, dass man sich nur unwesentlích verbessert, aber dennoch kostet es einem fast ein Jahr aufgrund der ewigen Wartezeit. Wenn ich aber doch mein Examen schon habe, wieso sollte ich mich dann nicht bewerben dürfen? Am Ende könnte man ja mit einer Nachbesserung schlechter da stehen als vorher, da man ein Jahr "warten" verloren hat. Das würde ich unfair finden..


Zitat:Bezieht sich die Freischussregelung nicht bloß auf den schriftlichen Teil?

Wie meinst du das?

Ok, also ein Punkt pro halbes Jahr ab erster Bewerbung. Wie oft kann man sich im Jahr bewerben? Kannst du mir nen Link schicken, wo ich nachschauen kann oder generelle Infos bekomme?
Vielen Dank
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27.02.2009, 14:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 15:11 von Eto.)
Beitrag: #6
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Ich geh mal davon aus, dass Du Dich in Hamburg bewerben willst, dann klick hier.

Unfair ist es insoweit, als dass es dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Wie, überlasse ich jetzt Deiner Fantasie. Das JPA wird Dir da genaueres erzählen können. Ich hab keine Ahnung, ob es Wartepunkte gibt, kann es mir aber nicht vorstellen. Wobei ich von einem Fall weis, wo jemand seinen Verbesserungsversuch während des Referendariats gemacht hat.


edit:
Hab gerade gesehen, dass es zum Freischuss eine Antragsfrist von 4 Monaten gibt, § 27 I HmbJAG. Das bedeutet, Du verlierst durch den Verbesserungsversuch max 1 Wartepunkt, andereseits hat man auch nicht viele Punkte zu gewinnen, womit mein Missbrauchsargument auch nicht zieht.

Ausserdem § 27 I a.E. HmbJAG: "Die Rechtswirkungen der zuersten abgelegten Prüfung gelten fort." Das dürfte sich auch auf Wartepunkte beziehen.

Berichte mal, wenn Du da was rausbekommst.

Rechtsanwalt Westerstede

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27.02.2009, 15:50
Beitrag: #7
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Ok vielen Dank erstmal. Werde am besten beim JPA direkt nachfragen.
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27.02.2009, 18:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 18:52 von BingoIngo.)
Beitrag: #8
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Ich habe das auch so gemacht. In den Ländern SH, NS und MeckPom ist das kein Problem. Durch meine Wartezeit habe ich einen Platz in SH zwei Monate nach meinem Verbesserungsversuch erhalten.

MeckPom und NS musste ich zweimal ablehnen, da ich noch nicht fertig war. Problem ist leider nur, das die Wartezeit von vorne anfängt, wenn man ablehnt.

Arbeitsrecht">VIII.alt
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27.02.2009, 18:57
Beitrag: #9
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Du kannst dich in HH ruhig vor dem Freischuss schon als Ref bewerben. Dann sammelst du auch Wartezeitpunkte. Nach Abschluss des erneuten Prüfungsversuchs kannst Du dann entscheiden, ob du dich erneut mit der neuen Note bewirbst, oder ob du die alte Bewerbung mit der alten Note + Wartezeitpunkte behalten willst.
Alles völlig unproblematisch.
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02.03.2009, 15:45
Beitrag: #10
RE: Nach Freischuss fürs Ref bewerben und trotzdem Nachbesserung?
Ok, und angenommen meine neue Note ist besser als die alte Note, aber die alte Note + Wartezeitpunkte verspricht mir einen früheren Eintritt ins Ref, so dass ich diese alte Bewerbung behalten möchte.
Zählt dann trotzdem für mein Zeugnis die bessere Note, also aus der Nachbesserung oder muss ich dann die alte Note gelten lassen, weil ja mit dieser die Bewerbung aufrecht erhalten wird?

Konnte beim Prüfungsamt leider noch niemanden diesbezüglich erreichen...

Aber lieben Dank schonmal für die Infos..
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