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Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
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01.04.2009, 23:21
Beitrag: #1
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Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Moin,
hab grad erst gesehen,dass die Studiengebühren zum 31.3. zu überweisen waren. Hab meine nun grad hektisch überwiesen. Drohen mir da nun Konsequenzen,weil ich n Tag zu spät bin? Hab n bisschen Panik
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02.04.2009, 09:10
Beitrag: #2
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RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Zitat:Moin,Naja, du hast erst mal kein Semestertiket und kein Studie-Ausweis - aber Panik ist nicht wirklich angebracht. Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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02.04.2009, 10:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.04.2009 10:11 von Carmen_Queen.)
Beitrag: #3
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RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Hängt der Versand der Semesterunterlagen mit den STUDIENgebühren (nicht Sem-Gebühren) zusammen?
Das wusste ich gar nicht... |
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02.04.2009, 11:33
Beitrag: #4
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RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Zitat:Hängt der Versand der Semesterunterlagen mit den STUDIENgebühren (nicht Sem-Gebühren) zusammen?Ja, das ist neu und klammheimlich eingeführt worden.... Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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02.04.2009, 12:51
Beitrag: #5
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RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Zitat:Zitat:Hängt der Versand der Semesterunterlagen mit den STUDIENgebühren (nicht Sem-Gebühren) zusammen?Ja, das ist neu und klammheimlich eingeführt worden.... Erst eine falsche Auskunft geben und dann noch eine "dumme" Bemerkung folgen lassen....großartig! @Namibian Sun: Ich würde keinerlei Panik schieben, die sind froh über alles Geld, das sie haben und haben sicherlich besseres zu tun, als jeden zu mahnen oder gleich zu exmatrikulieren, der sich um einen Tag verspätet hat.... |
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02.04.2009, 13:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.04.2009 13:18 von der Jurafant.)
Beitrag: #6
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RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Zitat:Erst eine falsche Auskunft geben und dann noch eine "dumme" Bemerkung folgen lassen....großartig!Inwiefern? Wenn du mich meinst: Die Antwort war richtig - das Semesterticket und der Studiausweis werden nicht versendet. Und falls du mit dumme Bemerkung meinst, dass die Kopplung der Versendung an die Zahlung der Gebühren klammheimlich eingeführt wurde, dann stimmt auch das. Schlechten Tag? Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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02.04.2009, 17:56
Beitrag: #7
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RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Das würde mich jetzt aber mal interessieren - ist es tatsächlich so und wo findet man das schwarz auf weiß? Wäre ja ein Unding, wenn man als negative Begleiterscheinung eines Widerspruchs gegen die Studiengebühren erstmal auf das Semesterticket verzichten müsste!
Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu |
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02.04.2009, 18:04
Beitrag: #8
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| RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen | |||
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02.04.2009, 18:06
Beitrag: #9
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RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Danke für den Link - auf der Folgeseite (unten) steht es noch deutlicher: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-...itrag.html
Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu |
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02.04.2009, 18:35
Beitrag: #10
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RE: Studiengebühren 1 Tag zu spät überwiesen
Zitat:Das würde mich jetzt aber mal interessieren - ist es tatsächlich so und wo findet man das schwarz auf weiß? Wäre ja ein Unding, wenn man als negative Begleiterscheinung eines Widerspruchs gegen die Studiengebühren erstmal auf das Semesterticket verzichten müsste!Naja, ein Widerspruch ist ja zunächst fristwahrend... Ist was anderes, als nicht zu zahlen. Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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