Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
englischsprachige Übersetzung?
18.06.2009, 11:52
Beitrag: #1
englischsprachige Übersetzung?
Gab es nicht einen Thread zu dem Thema englischsprachige Übersetzung des Bac./ Mag.? Oder durchblicke ich die neue Optik des Forums nur nicht und kann ihn nur deswegen nicht finden?Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.06.2009, 14:04
Beitrag: #2
RE: englischsprachige Übersetzung?
Leider konnten die Beiträge aus dem Mai aus technischen Gründen nicht übernommen werden. Sofern Du meinst, wer an der Uni das Bac bzw. Mag Zeugnis in die englische Sprache übersetzt für entsprechende Bewerbungen, würde ich mich direkt an Herrn Basler vom Fakultätsprüfungsamt werden, denn der kennt bestimmt den dafür zuständigen Menschen, sollte er das nicht selber sein Smile.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.07.2009, 09:34
Beitrag: #3
RE: englischsprachige Übersetzung?
irgendwetwas neue bezüglich der Übersetzung?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.07.2009, 08:11
Beitrag: #4
RE: englischsprachige Übersetzung?
Eine englische Übersetzung gibt es nicht.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.06.2010, 10:42
Beitrag: #5
RE: englischsprachige Übersetzung?
Jaja genau:-D
Und deshalb wurde den Magisterabsolventen über mehrere Jahre hinweg eine englischsprachige Übersetzung hinterher geschmissen, die den Magister wortwörtlich als "LL.M." bezeichnet.
Aber wie gut, dass ich selbst noch eine englischsprachige Ausfertigung für meinen Bac. erhalten habe, der mir gar den Erwerb eines LL.B. bescheinigt. Auf die spätere Nachfrage weiterer Kommilitonen bei der Verwaltung hin wollte man auch hiervon nichts mehr wissen.
Wenigstens ist die Tatsache, dass die juristische Fakultät Hamburg über Jahre hinweg nicht erworbene Abschlüsse bescheinigt hat, sowohl im Hamburger Senat als auch in zahlreichen juristischen Fakultäten im Bundesgebiet bekannt. Aber was soll man machen? Die Urkunden alle zurück fordern? Nee, dann ist doch das haltlose Abstreiten viel einfacher;-)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben