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Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
13.07.2009, 19:50
Beitrag: #1
Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
Hallöchen,

ich will jetzt wohl doch mal den bac. beantragen (hab nämlich letzten im Flurfunk gehört, bac solls nicht mehr lang geben, wegen dem LLB...stimmt das?!)

Muss ich bei der Beantragung eigentlich meine Scheine in Kopie mitbringen oder reicht es, die Originale vorzuzeigen. ich frag nur, nicht dass ich umsonst über 20 Scheine kopier Wink
Bzgl. Praktikumsbescheinigung (und ggf Ausland, wenn wie bei mir zutreffend) steht ja bei, dass Kopie beizufügen ist...

Und mal ganz leise und vorsichtig gefragt... Wie sieht das jetzt mit Kindergeld aus? Leitet die Fakultät irgendwas an die familienkasse weiter? Offiziell bin ich ja nach wievor auf StEx eingeschrieben, das ich ja auch definitiv demnächst antrete!

Europarecht und Völkerrecht">X.neu
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14.07.2009, 12:58
Beitrag: #2
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
also der bac. ist kein berufbefähigender abschluss. d.h. das kindergeld wird auch danach noch weitergezahlt...
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15.07.2009, 15:09
Beitrag: #3
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
Der Bacc. ist in jedem Fall ein berufsqualifizierender Abschluss, weswegen nach VERLEIHUNG (!!!) des Titels auch kein BAföG mehr beantragt werden kann!

Was dies für das Kindergeld bedeutet weiß ich nicht - Ich würde raten die SB der Kindergeldstelle, die auf Deinem Bescheid vermerkt sein wird, anzurufen und ganz hypothetisch nachzufragen - Vielleicht weiß da aber auch Frau Abert von der Bacc-Beratung im Prüfungsamt Bescheid

Lieblingsfussballzitat: "Für alle Zuschauer, die erst jetzt eingeschaltet haben, das erste Tor ist schon gefallen." (Günter Jauch Big Grin)
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16.07.2009, 08:46
Beitrag: #4
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
Leider muss ich Dich enttäuschen. Es ist Kein Berufsqualifizierender Abschluss.

MfG
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16.07.2009, 10:12
Beitrag: #5
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
In der Praxis (Ist der Bacc 0 bis nix wert) oder von der Theorie her?!

Denn das ist doch genau die Begründung dafür, dass mit Verleihung des Bacc. kein BAföG mehr zu beantragen ist...


Ok, habe nachgesehen und folgendes auf der Uni-Seite gefunden:
Ist in jedem Fall ein Unterschied:

"Der Hochschulgrad führt zu einem berufsvorbereitenden Abschluss, der eine Einarbeitung in die beruflichen Felder von Wirtschaft (Unternehmen, Verbände, Medien u.a.) und Verwaltung erlaubt."

seh ich ein: berufvorbereitend ist nicht berufsqualifizierend...

Interessanter wäre die Antwort auf die Frage gewesen, wie das nun mit dem Kindergeld aussieht.

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16.07.2009, 21:15
Beitrag: #6
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
@Verwaltung: Also kriegt man weiterhin Bafög und Kindergeld?
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17.07.2009, 07:16
Beitrag: #7
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
Bitte an Frau Abert wenden. Die genauen Details kennt Sie besser als ich
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17.07.2009, 11:01
Beitrag: #8
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
@Verwaltung: Aber es ist doch richtig, wenn ich meine Bacc-Arbeit schon geschrieben habe, den Abschluss auch beantragen kann oder???
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19.07.2009, 18:13
Beitrag: #9
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
Nur soweit Du auch die Anforderungen der Prüfungsordnung Bacc erfüllt hast - u.a. die erforderlichen Punkte in den einzelnen Fachgebieten erreicht hast.

Den Berechnungsbogen findest Du auf der Jura-Seite unter Bacc/Magister

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20.07.2009, 09:32
Beitrag: #10
RE: Antragsstellung: Scheine in Kopie? / Kindergeld
Ja aber dafür hast du ja bis 2011 zeit, das muss doch machbar sein melina, oder???
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