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Gesetzes-Kommentierung
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12.02.2011, 11:17
Beitrag: #11
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RE: Gesetzes-Kommentierung
(10.02.2011 16:43)T schrieb: Hallo, habe mal eine dringende Frage zu den Paragraphenhinweisen im Pflichtteil-Examen: In der Hilfsmittelverfügung heißt es: "Ein Paragraphenhinweis besteht aus einem Paragraphenzeichen, einer Zahl... ... sowie einer Gesetzesbezeichnung." Nun habe ich aber sämtliche Hinweise ohne Paragraphenzeichen und größtenteils auch ohne Gesetzesbezeichnung eingetragen und werde die wohl bis zum Examen auch nicht mehr überarbeiten können. Hat jemand mit solchen Eintragungen schon mal Erfahrungen mit dem LPA gemacht?Da würde ich mir keinen Kopf machen - weniger ist doch wohl erlaubt. Ich denke mir, dass das kritisch wird, wenn du mal mit, mal ohne "§" gearbeitet hast, weil darin ja eine verdeckete Kommentierung (mit "§" direkt, ohne "§" analog o.ä.) zu sehen sein kann. Aber ganz ehrlich: Ich denke nicht, dass das angemahnt wird. Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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12.02.2011, 12:02
Beitrag: #12
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RE: Gesetzes-Kommentierung
Danke für die Antwort! So habe ich mir das auch gedacht. Bleibt nur zu hoffen, dass die Damen und Herren der Klausurenaufsicht sich ebenfalls nicht auf den Wortlaut versteifen und stattdessen die Sinnhaftigkeit des Ganzen im Auge behalten...
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