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Gesetzes-Kommentierung
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21.07.2009, 12:08
Beitrag: #1
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Gesetzes-Kommentierung
Hallo Ihr Lieben,
und zwar geht es um die Gesetztesmarkierungen fürs Examen: Die Regel lautet ja nicht mehr als 10 Hinweise - seien es Paragraphen oder Unterstreichungen - pro Doppelseite. Bedeutet das Unterstreichen drei aufeinander folgender Worte nun eine Unterstreichung oder drei? Sprich, darf man nur einzelne Worte unterstreichen oder zum Beispiel auch einen Halbsatz und beides zählt als eine Markierung? Habe das Merkblatt zur Hilfsmittelverfügung mehrfach studiert und bezüglich der Unterstreichungen nichts finden können. Danke für Eure Hilfe |
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23.07.2009, 11:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.07.2009 11:29 von Jens.)
Beitrag: #2
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RE: Gesetzes-Kommentierung
Tja, das wird in diesem Kreise wohl niemand mit absoluter Sicherheit sagen können - aber das Wort "Unterstreichung" bzw. "Markierung" wird ja eigentlich stets so verstanden, dass ein Unterstrich halt ein (einziger) Unterstrich ist - ganz egal, wie viele Worte darüberstehen.
Ich würde sogar behaupten, dass eine zeilenübergreifende Unterstreichung eine einzige Unterstreichung ist, solange es eben eine nicht unterbrochene (von der Zeilentrennung mal abgesehen) Unterstreichung ist. Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass man das beim LJPA anders sieht. Das wäre sonst inzwischen auch schon sicherlich mehr als einmal aufgefallen und im Hinweisblatt entsprechend vermerkt worden. Ich bin ferner davon überzeugt, dass die Kontrolleure sogar wegschauen, wenn sie einmal 11 Kommentierungen finden, sofern das Gesetz sonst sauber ist. Alles andere wäre auch, wenngleich rechtlich wohl nicht angreifbar, unfassbar asozial. Aber trotzdem zähle ich immer nach. Sicher ist sicher
Planungs- Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht">VIII.neu |
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23.07.2009, 12:57
Beitrag: #3
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RE: Gesetzes-Kommentierung
Bei den 11 Kommentierungen wäre ich sehr vorsichtig. Denn immer bedenken: Wenn die Menge mitkriegt, dass man einem sowas durchgehen lässt, dann fangen alle damit an und das spukt bei den Aufsichten denke ich mal schon im Hinterkopf rum. Von daher würde ich lieber auf das Risiko verzichten, denn ganz ehrlich: 10 Kommentierungen pro Doppelseite sorgen doch teilweise schon für genügend Platzmangel
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23.07.2009, 13:28
Beitrag: #4
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RE: Gesetzes-Kommentierung
Ich wollte auch nicht dazu aufrufen, die Zahl 10 zu ignorieren. Nur ist es mir selbst schon passiert, dass ich versehentlich mal eine 11. Anmerkung gemacht habe und das erst etwas später bemerkt (und dann natürlich korrigiert) habe. Kann ja auch leicht mal passieren, wenn man ausschließlich mit Bleistift arbeitet. Deswegen wärs schon krass, wenn jemand rausgekegelt würde, nur weil er auf einer einzigen Doppelseite offenbar aus Versehen die Kommentierungsvorschriften nicht 100%ig befolgt hat.
Planungs- Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht">VIII.neu |
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24.07.2009, 09:57
Beitrag: #5
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RE: Gesetzes-Kommentierung
Sorry Jens, falls es so rüberkam, dass ich das für einen Aufruf von Dir gehalten habe
. Dem ist nicht so gewesen . Ich sag mal so, ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es Probleme gäbe, wenn man dann so wie Du sofort zur Tat schreiten würde und den elften Verweis sofern er moniert würde, sofort entfernt. Da kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man dann irgendwelche Probleme hat .
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24.07.2009, 11:35
Beitrag: #6
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RE: Gesetzes-Kommentierung
Danke für Eure Antworten.
Ich sehe es genauso wie Du, Jens und werde es jetzt auch so machen. Ich finde auch, man könnte eher hinter der Unterstreichung einzelner Worte ein System entdecken, als wenn man zB kleine Abschnitte im ganzen unterstreicht. Und das systematische Unterstreichen ist ja schließlich das, was explizit aufgeführt ist. In diesem Sinne, danke noch mal |
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15.03.2010, 01:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2010 01:16 von tina.)
Beitrag: #7
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RE: Gesetzes-Kommentierung
da ich schon am mittwoch meine wsp-klausur schreibe muss ich unbedingt wissen, ob ich auf das fähnchen am anfang des gesetzes auch den namen des gesetzes aufschreiben darf. mir ist bewusst, dass sich die frage lächerlich anhört, aber mir konnte/ wollte da niemand was zu sagen und ich möchte da wirklich keinen täuschungsversuch riskieren. andererseits bringt mir das fähnchen ja ohne den namen des gesetzes rein gar nichts.
ps: ich wurde auf 8:30 uhr geladen. heißt das, dass ich um 08:30 die klausur ausgehändigt bekomme oder dass dann erst noch das gesetz etc kontrolliert wird. weiß nämlich nicht, wieviel früher ich da sein soll. wäre toll, wenn mir jemand was dazu sagen könnte! danke:-) |
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15.03.2010, 11:27
Beitrag: #8
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RE: Gesetzes-Kommentierung
Natürlich darfst du den Namen des Gesetzes auf das jeweilige Fähnchen schreiben, dafür sind die ja da (hatte ich auch gemacht).
Eigentlich reichen 10 min früher, aber da man ja auch gewisse Unwägbarkeiten (verspätete Busse/Bahnen) einplant, sind die meisten Leute 30 min vorher da. Die Klausur kriegst du übrigens im Anschluss an die Gesetzestextkontrolle persönlich in einem Briefumschlag ausgehändigt. Europarecht und Völkerrecht">X.neu |
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15.03.2010, 12:41
Beitrag: #9
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RE: Gesetzes-Kommentierung
vielen, vielen dank für die antwort!!!
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10.02.2011, 16:43
Beitrag: #10
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RE: Gesetzes-Kommentierung
Hallo, habe mal eine dringende Frage zu den Paragraphenhinweisen im Pflichtteil-Examen: In der Hilfsmittelverfügung heißt es: "Ein Paragraphenhinweis besteht aus einem Paragraphenzeichen, einer Zahl... ... sowie einer Gesetzesbezeichnung." Nun habe ich aber sämtliche Hinweise ohne Paragraphenzeichen und größtenteils auch ohne Gesetzesbezeichnung eingetragen und werde die wohl bis zum Examen auch nicht mehr überarbeiten können. Hat jemand mit solchen Eintragungen schon mal Erfahrungen mit dem LPA gemacht?
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