|
bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
|
|
02.09.2009, 09:17
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
|
bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
Ich hab das doch richtig verstanden, dass ich mir den bac. auch noch nach dem 8. FS ausstellen lassen kann, wenn 1. alle für den bac. erforderlichen Scheine bis zum 8. FS erlangt wurden und ich 2. den bac. zusammen mit dem mag. ausstellen lassen möchte!? heißt also, ich kann ruhig im 9. FS den mag. schreiben und mir dann beides (bac und mag) zusammen im 9. oder ggf 10 FS (je nachdem wie schnell Korrektur etc ist) ausstellen lassen?
Und eine 2. Frage: Muss ich mich für den Magister beim Prüfungsamt der Jura Fak. anmelden oder reicht es, dass ich mich mit einem Prof abspreche, dass und wann ich bei ihm die Magisterarbeit schreiben möchte. Als Formular bzgl des Mags hab ich nämlich nur das gefunden, dass man verwendet, um sich hinterher den Mag ausstellen zu lassen. Ich dachte mal ich frag euch. Kann natürlich auch mal zum Prüfungsamt latschen, nur da ich momentan kaum bis garnicht an der Uni bin (bzw meistens nicht zu den Sprechzeiten), wäre es so natürlich einfacher
Europarecht und Völkerrecht">X.neu |
|||
|
02.09.2009, 12:46
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
|
RE: bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
Der Mag konsumiert den Bacc.
Heißt Du brauchst Dir den Bacc garnicht verleihen zu lassen, solang Du die Mag-Arbeit machst und spätestens nach dem zweiten Versuch bestanden hast - Der Mag wird Dir dann automatisch verliehen. Solltest Du aber die Mag-Arbeit nicht bestanden haben und dadurch eben nicht den Titel verliehen bekommen, kannst Du Dir nach dem Ende des 8. FS auch nicht mehr den Bacc verleihen lassen! Fazit: Möchtest Du auf der sicheren Seite sein, solltest Du Dir bis zum Ende des 8. FS den Bacctitel verleihen lassen! Ich persönlich werde es riskieren, ihn mir nicht verleihen zu lassen, weil ich dann meinen BAföG Anspruch verliere. Lieblingsfussballzitat: "Für alle Zuschauer, die erst jetzt eingeschaltet haben, das erste Tor ist schon gefallen." (Günter Jauch )
|
|||
|
02.09.2009, 18:33
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
|
RE: bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
Oh super danke für die Antwort! Den bac brauch ich auch nicht unbedingt. Nur um den Mag wär es schade, den nicht noch mitzunehmen. Ich schreib eh jetzt im Okt. Examen und wollte den mag dann eben danach im Nov/Dez schreiben. Das ist dann halt mein 9. FS und wegen Kindergeld würd es eben super hinkommen. Die Bac ausstellung würd mir JETZT nicht so passen
![]() Und wie ist das mit der Anmeldung? Für den Mag geh ich einfach zum Prof und klär mir dem, wann ich schreiben möchte (hab schon einen gefunden, der sich meiner annehmen will). Muss da also nicht vorher zum Prüfungsamt. Die erfahren von meinen Mag-Absichten also erst, wenn ich sie schon geschrieben habe? Europarecht und Völkerrecht">X.neu |
|||
|
03.09.2009, 12:51
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
|
RE: bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
Stimmt Du meldest das direkt beim Prof an aber der wird von Dir den Nachweis über die Zulassung haben wollen, denke ich und die Unterlagen bekommst Du über das Prüfungsamt...Frag da mal Deinen Prof
Eine Frage: Was willst Du mit dem Mag wenn Du Examen durchziehst?! Nur für den Fall, dass...? Lieblingsfussballzitat: "Für alle Zuschauer, die erst jetzt eingeschaltet haben, das erste Tor ist schon gefallen." (Günter Jauch )
|
|||
|
03.09.2009, 13:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2009 13:44 von Sonne.)
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
|
RE: bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
Ich dneke, mein Prof weiß weniger über die ganzen Mag Sachen bescheid, als ich.... Was sollte ich denn vom Prüfungsamt bekommen? Eine Beschinigung, dass ich alles habe, was man für den Mag braucht?!
Den Mag mach ich jetzt nur, weil ich durch Seminararbeit und GrdlSchein so gut vorbenotet bin... wenigstens ein Abschluss der sich dann notentechnisch sehen lässt und sich rechnerisch jetzt schon im Großen und Ganzen kalkulieren lässt ![]() Und für eine Auslandsbewerbung (LLM) ist es teilweise egal, ob StEx oder eben Mag... Europarecht und Völkerrecht">X.neu |
|||
|
03.09.2009, 13:50
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
|
RE: bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
Klingt einleuchtend...
Wegen der Unterlagen: Schätze, dass Du wie beim Examen auch eine Zulassung zur Magisterarbeit durch das Prüfungsamt brauchst! Lieblingsfussballzitat: "Für alle Zuschauer, die erst jetzt eingeschaltet haben, das erste Tor ist schon gefallen." (Günter Jauch )
|
|||
|
03.09.2009, 16:19
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
|
RE: bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
Okay, dann werd ich mal zum Prüfungsamt und erfragen, ob und wie ich mich für die Magisterarbeit anmelde. Denn das Formular habe ich dafür noch nicht gefunden. Ich kenne nur die Formulare, die man hinterher für die Zeugnisausstellung benötigt.
Dank dir für deine schnelle Hilfe! Europarecht und Völkerrecht">X.neu |
|||
|
03.09.2009, 21:11
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
|
RE: bac. Ausstellung und Mag. Anmeldung
Du benötigst - denke ich - die Berechnungsbögen Bacc + Mag sowie das Antragsformular...Da der Titel Dir nach bestandener Arbeit eh automatisch verliehen wird, wird der Antrag die "Zulassung" sein.
http://studium.jura.uni-hamburg.de/baccm...ungen2.pdf http://studium.jura.uni-hamburg.de/baccm...Bacneu.pdf http://studium.jura.uni-hamburg.de/baccm...mular2.pdf Lieblingsfussballzitat: "Für alle Zuschauer, die erst jetzt eingeschaltet haben, das erste Tor ist schon gefallen." (Günter Jauch )
|
|||
|
|

Suche
Mitglieder
Kalender
Hilfe



)