|
REF
|
|
23.09.2009, 15:35
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
|
REF
Folgende Fragen:
1. kann man mit der Anmeldung zum REF auch ein oder zwei Jahre warten oder verfällt der Anspruch auf einen Platz irgendwann? 2. wie lang sind die Wartezeiten in HH, wenn man ein befriedigendes Examen hat, bzw. wo finde ich so etwas raus? 3. wenn man sich zum REF anmeldet und dann den Anfang des REFs verschiebt, um wie viele Monate wird dann "verschoben" und wie oft kann man sich "aufschieben" lassen? Vielen Dank! |
|||
|
02.10.2009, 12:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.10.2009 12:02 von Eto.)
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
|
RE: REF
1. Es gibt keine Frist.
2. zwischen 6 - 8 pkt, etwa ein Jahr +. Es gibt für den aktuellen Durchgang und die zurückliegenden immer eine Liste, wer mit wieviel Pkt (inkl WartePkt) wann reingekommen ist, findest Du auf der Seite vom JPA. 3. Ich hab noch nichts davon gehört, dass man den "Dienstantritt" verschieben lassen kann. Du kannst Dich zurückstellen lassen, das geht meineswissens nach nur ein mal, für wie lange weis ich nicht, ich meine mal was von max 12 Monaten gelesen/gehört zu haben. Rechtsanwalt Westerstede Rechtsanwalt Daniel Dietrich An der Krömerei 6 26655 Westerstede Tel: 04488/52777752 |
|||
|
05.10.2009, 14:00
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
|
RE: REF
Zu 1.: Es gibt meines Wissens keine Frist. Als Wartezeit wird allerdings nur die Zeitspanne angerechnet, die zwischen einer erfolglosen und anschließend aufrechterhaltenden Bewerbung und dem Erhalt einer Zusage für den Ref Platz liegt. Es kann also Sinn machen, sich je nach Examensnote bereits im Vorfeld zu bewerben, wenn man ungefähr kalkulieren kann, wie lange es dauert, bis man mit der eigenen Examensnote genügend Wartepunkte gesammelt hat, um eine Zusage zu erhalten.
Zu 3.: Ich habe auch noch nichts davon gehört, dass man meinen Dienstantritt verschieben kann. Inwieweit man sich zurückstellen lassen kann, weiß ich ebenfalls nicht. Allerdings sollte man sich vorher sehr genau erkundigen, ob das geht und wenn ja wie, denn grundsätzlich gilt, dass jede Ablehnung eines angebotenen Platzes auch den Verlust bereits erworbener Wartepunkte bedeutet. |
|||
|
|

Suche
Mitglieder
Kalender
Hilfe




