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Wikipedia-Artikel: Einfluss auf Gerichtsverfahren?
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05.03.2010, 01:32
Beitrag: #1
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Hallo,
ich hab ne Frage an euch angehende Juristen. Bin mir sicher, dass ihr darauf ganz schnell ne Antwort wisst: Angenommen, es existiert heute eine Fabrik, gegen deren Baugenehmigung in der Vergangenheit geklagt worden ist. Das Gerichtsverfahren bzw. die mündliche Verhandlung dazu wurde jedoch noch nicht eröffnet. Kann es dann passieren, dass ein Wikipedia-Artikel, der Details aus dem Genehmigungsantrag nennt, das Gerichtsverfahren beeinflusst? Was genau sollte man lieber nicht veröffentlichen, um einen Einfluss zu verhindern? Danke für jede Antwort! |
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05.03.2010, 17:18
Beitrag: #2
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RE: Wikipedia-Artikel: Einfluss auf Gerichtsverfahren?
Dem Gericht wird der Genehmigungsantrag ohnehin vollumfänglich bekannt sein - insofern ist recht egal, was in Wikipedia steht. Zumal sich das Gericht, so hoffe ich jedenfalls, sich ohnehin nur an den Akten orientieren wird und nicht an irgendwelchen Wikipedia-Artikeln, die ohnehin jedermann mit ein paar Handgriffen modifizieren kann.
Planungs- Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht">VIII.neu |
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05.03.2010, 18:36
Beitrag: #3
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RE: Wikipedia-Artikel: Einfluss auf Gerichtsverfahren?
Ok, danke. Klingt recht logisch. Es gilt also, nur während "der laufenden Ermittlungen", wie es immer so schön heißt, nichts an die Öffentlichkeit zu bringen, da die Fakten in dieser Zeit noch nicht klar sind. Oder hat das andere Gründe, warum man da immer so zögerlich ist?
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06.03.2010, 12:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2010 12:02 von Jens.)
Beitrag: #4
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RE: Wikipedia-Artikel: Einfluss auf Gerichtsverfahren?
Ja, du hast Recht. Man kennt das (darauf scheinst du auch anzuspielen) ja gerade aus Strafsachen und da muss es auch sein. Weniger, weil das Gericht durch die Öffentlichkeit in der Entscheidung beeinflusst würde, sondern mehr zum Schutze derer, gegen die ermittelt wird. Denn bis man verurteilt ist, gilt nunmal die Unschuldsvermutung. Und wenn sich im Prozess herausstellt, dass jemand unschuldig ist, vorher aber groß rumposaunt wurde, dass derjenige ein Schuft ist, ist das sehr sehr übel für die Person. Und diejenigen, die vorher diese Behauptung aufgestellt haben (Also in der Form: X hat Y ermordet), machen sich dann ggf. auch wegen übler Nachrede strafbar (§ 186 StGB), weil diese Straftat ja keinen Vorsatz voraussetzt, was die Unwahrheit der eigenen Behauptungen angeht. Deswegen liest man wenn dann auch eher vom "mutmaßlichen Täter" oder vom "dringend Verdächtigen" oder so.
Tja, und ganz zu Beginn von Ermittlungen wird ja oft aus taktischen Gründen nichts gesagt - eben weil man noch viel zu unsicher ist, und so womöglich wahren Tätern ungewollt Informationen über das eigene Vorgehen preisgegeben würde. Planungs- Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht">VIII.neu |
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07.03.2010, 12:16
Beitrag: #5
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RE: Wikipedia-Artikel: Einfluss auf Gerichtsverfahren?
Damit ist das Thema wohl beantwortet.
Ansonsten gilt: Keine konkrete Rechtsberatung - suche für weitere Fragen einen Anwalt auf! |
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