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Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
10.08.2010, 13:52
Beitrag: #11
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
(08.07.2010 14:00)Verwaltung schrieb:  An der „Wiederholungsklausur“ kann nur teilnehmen, wer zu der Vorgängerklausur regelhaft angemeldet war und diese nicht bestanden hat.




Wie kann man an einer Wiederholungsklausur teilnehmen?
Eine Anmeldung aller Teilnehmer/innen der Vorgängerklausur, die diese nicht bestanden haben, erfolgt nach Freigabe der Noten in STiNE über das Lehrveranstaltungsmanagement oder das Prüfungsamt.





Weitere Hinweise
Wiederholungsklausuren werden immer für das Fachsemester der Vorgängerklausur gewertet, auch wenn die Wiederholungsklausur terminlich im Folgesemester stattfindet! Sollte das Bestehen der Zwischenprüfung gefährdet sein, muss vorsorglich im
4. Fachsemester (trotz der Teilnahme an der Wiederholungsklausur) ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Ich bin in Strafrecht II mit 2 Punkten durchgefallen. Im Stine-Terminkalender steht allerdings jetzt nichts von einem Wiederholungstermin im Oktober bei mir, obwohl die Noten in Stine bekannt gegeben wurden. Bevor sie das wurden, stand der Termin bei mir in Stine. Kann ich jetzt wiederholen oder nicht? Ich bin im 4. Semester. Muss ich erst den Verlängerungsantrag stellen?
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10.08.2010, 17:23
Beitrag: #12
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
wie in den weiteren Hinweisen, die du zitiert hast, steht: du musst vorsorglich den verlängerungsantrag stellen. das ist auch kein großes ding, einfach den antrag für die zwischenprüfung abgeben und das sollte es sein Wink
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10.08.2010, 20:14
Beitrag: #13
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Der Termin steht bei mir bei Strafrecht auch nicht mehr, bin aber noch nicht im vierten Semester.
Wir müssen uns doch nicht für die Wiederholungsklausuren anmelden, oder? Werden wir automatisch angemeldet und kriegen dann wenigstens eine Bestätigungsmail oder sowas? Vielleicht weiss ja irgendjemand von Euch was genaueres (;
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11.08.2010, 06:40
Beitrag: #14
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Die Termine stehen hier im Thema auf der ersten Seite. Dort steht auch, dass man automatisch angemeldet wird, falls man mit 1 - 3 Punkten durchfällt.
Schau in ein paar Tagen mal bei deinen Prüfungen, vielleicht taucht die Wiederholungsklausur ja dort auf.
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29.09.2010, 15:56
Beitrag: #15
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Also bei mir steht immer noch nichts. Wie ist das bei euch?
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05.11.2010, 19:46
Beitrag: #16
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Weiß jemand, wann die zurückgegeben werden sollen? Weil die Anmeldung für die Strafrecht V Klausur soll ja bis zum 10.11.10 erfolgen.....
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08.11.2010, 15:58
Beitrag: #17
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Da es laut Zwischenprüfungsordnung eine Korrekturfrist von 4 Wochen gibt, einfach mal nachrechnen. Zudem gibt es eine 2. Klausur zu StrafR V
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22.02.2011, 17:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2011 17:22 von Chrischi.)
Beitrag: #18
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Was wäre, wenn man nach Ablauf des 4. Semesters z.b. in zwei ÖR-Klausuren durchgefallen ist? Dann könnte man den Verlängerungsantrag ja theoretisch nicht stellen, weil jeweils nur eine Arbeit pro Rechtsgebiet wiederholt werden darf?

Könnte man dann trotzdem die beiden ÖR-Klausuren zu Beginn des 5. Semesters wiederholen? "Zählen" ja immerhin für das vierte Semester, so dass man dann, im Falle des Bestehens zumindest einer der beiden Klausuren die Voraussetzungen für den Verlängerungsantrag quasi rückwirkend erfüllen würde.

Finde, das wiederspricht sich irgendwie...
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06.04.2011, 21:51
Beitrag: #19
RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
ja, das ist möglich! Du musst dann aber eines der beiden Scheine bestanden haben, da man nur im 5 Semester ein Schein pro Rechtsgebiet wiederholen darf.
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