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Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
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17.06.2010, 15:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2010 15:54 von 4 gewinnt!.)
Beitrag: #1
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Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
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Liebe Studierende, das Dekanat hat in seiner Sitzung vom 2.6.2010 die Einführung von Wiederholungsklausuren beschlossen. Eine Umsetzung erfolgt jetzt zeitnah für die Klausuren im Grundstudium des Sommersemesters 2010. Im Folgenden möchten wir Ihnen das Vorgehen erläutern: Wer darf eine Klausur im Grundstudium wiederholen? Das Angebot richtet sich nur an Studierende, die ihr Studium für den Studiengang Rechtswissenschaft ab dem Sommersemester 2008 aufgenommen haben. Eine „Wiederholungsklausur“ definiert sich über eine einzige, ganz konkrete Vorgängerklausur. An der „Wiederholungsklausur“ kann nur teilnehmen, wer zu der Vorgängerklausur regelhaft angemeldet war und diese mit 1-3 Punkten nicht bestanden hat. Studierende, die an der Vorgängerklausur „nicht teilgenommen“ haben oder mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet wurden oder getäuscht haben (s. Regelung StudO), können nicht an der „Wiederholungsklausur“ teilnehmen. Ausnahme: Hat der angemeldete Studierende aus Krankheitsgründen nicht teilgenommen, ist er zur Teilnahme an der Wiederholungsklausur berechtigt. In der Vorgängerklausur wurde „nicht teilgenommen“ aus Krankheitsgründen vermerkt. Hierzu muss das qualifizierte, fachärztliche Attest an dem Tag des Klausurtermins ausgestellt und beim Prüfungsamt abgegeben worden sein. Wie kann man an einer Wiederholungsklausur teilnehmen? Eine Anmeldung aller Teilnehmer/innen der Vorgängerklausur, die dort 1-3 Punkte erhalten haben, erfolgt nach Freigabe der Noten in STiNE über das Lehrveranstaltungsmanagement oder das Prüfungsamt. Studierende müssen sich aktiv bis spätestens zwei Tage vor dem Termin der Wiederholungsklausur beim Lehrveranstaltungsmanagement (Frau Praefcke) per Mail (jean.praefcke@verw.uni-hamburg.de) abmelden, wenn sie nicht teilnehmen möchten! Ansonsten wird die Klausur mit 0 Punkten gewertet. Sollte ein Studierender plötzlich am Tag der Wiederholungsklausur erkranken, muss das qualifizierte, fachärztliche Attest an dem Tag des Klausurtermins ausgestellt und beim Prüfungsamt abgegeben werden. Es erfolgt dann eine Abmeldung von der Klausur (also keine Teilnahme an der Prüfung). Wann finden die Wiederholungsklausuren statt? Die Wiederholungsklausuren werden in den ersten beiden Vorlesungswochen des Folgesemesters stattfinden (mittwochs oder freitags von 14-16 Uhr Rhs Hs, Audi I und II). Die konkreten Termine können künftig der automatischen Anmeldung in STiNE entnommen werden. Für das folgende Semester lauten die Termine wie folgt: Klausur Zeit Hörsaal BGB AT (1. FS) 20.10.10 14-16Uhr Audi I StaatsR I (1. FS) 27.10.10 14-16Uhr Audi II SchuldR AT (2. FS) 22.10.10 14-16Uhr Audi II StaatsR II (2. FS) 29.10.10 14-16Uhr Audi II StrafR II (2. FS) 22.10.10 14-16Uhr Audi I SchuldR BT I (2. FS) 20.10.10 14-16Uhr Audi II SchuldR BT II (3. FS) 22.10.10 14-16Uhr Rhs Hörs. SachenR I (3. FS) 27.10.10 14-16Uhr Rhs Hörs. Allg VerwR (3. FS) 27.10.10 14-16Uhr Audi I EuropaR (3. FS) 20.10.10 14-16Uhr Rhs Hörs. StrafR III (3. FS) 29.10.10 14-16Uhr Audi I Weitere Hinweise Wiederholungsklausuren werden immer für das Fachsemester gewertet, in dem sich der Studierende zum Zeitpunkt der Wiederholungsklausur befindet. Dies bedeutet, dass Wiederholungsklausuren keine aufschiebende Wirkung für die Semesterzählung haben. Zwei Beispiele dazu: Fall A: Sollte im 4. Fachsemester eine Klausur nicht bestanden werden, die noch für die Zwischenprüfung erforderlich wäre, dann ist in jedem Fall ein Verlängerungsantrag zu stellen. Der Verlängerungsantrag muss genehmigt werden, um eine Teilnahme an der Wiederholungsklausur (die dann ja für den Studierenden im 5. Fachsemester stattfinden würde) zu ermöglichen. Der Antrag muss noch im 4. Fachsemester gestellt werden! Fall B: Sollte ein Verlängerungsantrag für die Zwischenprüfung gewährt worden sein und eine Klausur im 5. Fachsemester wird nicht bestanden, dann kann die Wiederholungsmöglichkeit nicht wahrgenommen werden, da diese von der Zählung her im 6. Fachsemester stattfinden würde. Sollte die Korrektur der Wiederholungsklausur nicht rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist für die Prüfungsleistungen im Hauptstudium erfolgen (z.B. für die HA StrafR V), lässt sich daraus keine Verlängerung für die Anmeldung herleiten. Aus organisatorischen Gründen kann leider keine Überschneidungsfreiheit gewährleistet werden, falls Studierende mehrere Klausuren wiederholen müssen. |
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17.06.2010, 16:02
Beitrag: #2
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Das ist doch mal was - super!
Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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23.06.2010, 19:26
Beitrag: #3
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Super - ja - aber viel zu spät für diejenigen, denen es gerade am wichtigsten ist. Warum die 5t Semester nichts davon haben sollen, kann ich nicht verstehen, da haben wir uns ohne Wiederholungsklausuren bis hierher gequält und dann sollen wir nicht mal eine letzte Chance bekommen!
Das die "Wiederholungs"klausur ins geschriebene Semster gezählt wird entbehrt schon den Sinn des Wortlautes von Wiederholung! Die Wiederholungsklausur ist damit nur eine gefakte "Vorher" klausur. Hausarbeiten die ins neue Semester gehen werden doch auch fürs alte gezählt. So ein Scheiß! |
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25.06.2010, 09:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2010 09:47 von Das drohende Übel.)
Beitrag: #4
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
(23.06.2010 19:26)Honey schrieb: Das die "Wiederholungs"klausur ins geschriebene Semster gezählt wird entbehrt schon den Sinn des Wortlautes von Wiederholung! Die Wiederholungsklausur ist damit nur eine gefakte "Vorher" klausur. Ich war vor ein paar Tagen bei der Zwischenprüfungsberatung und habe mal nachgefragt. Dort hieß, dass die Wiederholungsklausuren für das Semester gezählt werden, in welchem die Ursprungsklausur geschrieben wurde. In meinem Fall geht es um das 4. Semester. Laut Aussage dort kann ich die Wiederholungsklausuren dann zu den Terminen Ende Oktober im 5. Semester mitschreiben und werde sozusagen vorläufig in das Semester "übernommen" bis die Klausuren korrigiert wurden (und "abgerechnet" wird). Das soll auch gelten, falls man zum Ende des 4. Semesters weniger als die für den Antrag auf ZP-Verlängerung 11 erforderlichen Scheine hat. Die Ankündigung bezüglich der Wiederholungsklausuren finde ich allerdings unverständlich. Aus dieser lese ich eher das Gegenteil heraus. Wäre schön, wenn der FSR oder das Sekretariat das hier für uns noch einmal bestätigen bzw. klarstellen könnte. Wie es um die Leute im 5. Semester (mit Blick auf WH-Klausuren im 6.) bestellt ist, weiß ich leider nicht. |
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25.06.2010, 14:03
Beitrag: #5
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Auch wir vom FSR haben nochmal nachgefragt.
Insofern eine gute Nachricht: Uns wurde erklärt, dass die Wiederholungsklausur für das Semester gelten soll, in dem die ursprüngliche Klausur (durch die man durchgefallen ist) geschrieben wurde. Die Ankündigung dürfte daher diesbzgl. falsch bzw. veraltet sein. Ich hoffe die Fakultät stellt das nochmal - ganz offiziell - klar. Europarecht und Völkerrecht">X.neu |
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25.06.2010, 18:36
Beitrag: #6
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Danke Euch!
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25.06.2010, 20:01
Beitrag: #7
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Das wäre natürlich super und würde einen den "luxus" vom "entspannten" klausur schreibenzurück geben.
Vielen Dank! |
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26.06.2010, 19:26
Beitrag: #8
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
der fsr hat recht! habe soeben die bestätigung dafür per email von prof. bork bekommen!! die ankündigung wird nächste woche geändert bekanntgegeben!! juhu
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08.07.2010, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2010 14:13 von Verwaltung.)
Beitrag: #9
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
Liebe Studierende,
wir haben das Info-Schreiben zu den Wiederholungsklausuren nochmals konkretisiert und den Fachsemesterbezug aufgenommen. Bitte verwerfen Sie die vorherige Version. Mit freundlichen Grüßen Ihr Studienmanagement Info-Schreiben: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium Liebe Studierende, das Dekanat hat in seiner Sitzung vom 2.6.2010 die Einführung von Wiederholungsklausuren beschlossen. Eine Umsetzung erfolgt jetzt zeitnah für die Klausuren im Grundstudium des Sommersemesters 2010. Im Folgenden möchten wir Ihnen das Vorgehen erläutern: Wer darf eine Klausur im Grundstudium wiederholen? Das Angebot richtet sich nur an Studierende, die ihr Studium für den Studiengang Rechtswissenschaft ab dem Sommersemester 2008 aufgenommen haben. Eine „Wiederholungsklausur“ definiert sich über eine einzige, ganz konkrete Vorgängerklausur. An der „Wiederholungsklausur“ kann nur teilnehmen, wer zu der Vorgängerklausur regelhaft angemeldet war und diese nicht bestanden hat. Studierende, die an der Vorgängerklausur „nicht teilgenommen“ haben oder getäuscht haben (s. Regelung StudO), oder die im 5. Fachsemester sind und nur einen Versuch (aufgrund des Verlängerungsantrages) haben können nicht an der „Wiederholungsklausur“ teilnehmen. Ausnahme: Hat der angemeldete Studierende aus Krankheitsgründen nicht teilgenommen, ist er zur Teilnahme an der Wiederholungsklausur berechtigt. In der Vorgängerklausur wurde „nicht teilgenommen“ aus Krankheitsgründen vermerkt. Hierzu muss das qualifizierte, fachärztliche Attest an dem Tag des Klausurtermins ausgestellt und beim Prüfungsamt abgegeben worden sein. Bitte nutzen Sie das Formular, das für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt wird! http://www.jura.uni-hamburg.de/studieren...surenplan/ Wie kann man an einer Wiederholungsklausur teilnehmen? Eine Anmeldung aller Teilnehmer/innen der Vorgängerklausur, die diese nicht bestanden haben, erfolgt nach Freigabe der Noten in STiNE über das Lehrveranstaltungsmanagement oder das Prüfungsamt. Studierende müssen sich aktiv bis spätestens zwei Tage vor dem Termin der Wiederholungsklausur beim Lehrveranstaltungsmanagement (Frau Praefcke) per Mail (jean.praefcke@verw.uni-hamburg.de) abmelden, wenn sie nicht teilnehmen möchten! Ansonsten wird die Klausur mit 0 Punkten gewertet. Sollte ein Studierender am Tag der Wiederholungsklausur krank sein, muss das qualifizierte, fachärztliche Attest an dem Tag des Klausurtermins ausgestellt und beim Prüfungsamt abgegeben werden. Es erfolgt dann eine Abmeldung von der Klausur (also keine Teilnahme an der Prüfung). Für welche Klausuren werden Wiederholungsklausuren angeboten? Wiederholungsklausuren sind zunächst nur für das Grundstudium vorgesehen: 1. Fachsemester: BGB AT, StaatsR I, SchuldR AT 2. Fachsemester: StaatsR II, StrafR II, SchuldR BT I 3. Fachsemester: SchuldR BT II, SachenR I, Allg. VerwR, EuropaR, StrafR III Wann finden die Wiederholungsklausuren statt? Die Wiederholungsklausuren werden in den ersten beiden Vorlesungswochen des Folgesemesters stattfinden (mittwochs oder freitags von 14-16 Uhr Rhs Hs, Audi I und II). Die konkreten Termine können künftig der automatischen Anmeldung in STiNE entnommen werden. Für das folgende Semester lauten die Termine wie folgt: Klausur Zeit Hörsaal BGB AT (1. FS) 20.10.10 14-16 Uhr Audi I StaatsR I (1. FS) 27.10.10 14-16 Uhr Audi II SchuldR AT (2. FS) 22.10.10 14-16 Uhr Audi II StaatsR II (2. FS) 29.10.10 14-16 Uhr Audi II StrafR II (2. FS) 22.10.10 14-16 Uhr Audi I SchuldR BT I (2. FS) 20.10.10 14-16 Uhr Audi II SchuldR BT II (3. FS) 22.10.10 14-16 Uhr Rhs Hörs. SachenR I (3. FS) 27.10.10 14-16 Uhr Rhs Hörs. Allg VerwR (3. FS) 27.10.10 14-16 Uhr Audi I EuropaR (3. FS) 20.10.10 14-16 Uhr Rhs Hörs. StrafR III (3. FS) 29.10.10 14-16 Uhr Audi I Weitere Hinweise Wiederholungsklausuren werden immer für das Fachsemester der Vorgängerklausur gewertet, auch wenn die Wiederholungsklausur terminlich im Folgesemester stattfindet! Sollte das Bestehen der Zwischenprüfung gefährdet sein, muss vorsorglich im 4. Fachsemester (trotz der Teilnahme an der Wiederholungsklausur) ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Aus organisatorischen Gründen kann leider keine Überschneidungsfreiheit gewährleistet werden, falls Studierende mehrere Klausuren wiederholen müssen. |
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12.07.2010, 16:17
Beitrag: #10
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RE: Einführung von Wiederholungsklausuren im Grundstudium
also zählt diese "wiederholungsklausur" nicht für die 5t Semester??
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