Umfrage: 1. Staatsexamen in Deutschland, 2. Staatsexamen im EU-Auland: Empfehlenswert oder nicht?
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Referendariat im europäischen Ausland
27.07.2010, 17:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2010 17:15 von tina.)
Beitrag: #1
Referendariat im europäischen Ausland
Ich habe mir gestern erstmals die Morgenbesser-Entscheidung des EuGH durchgelesen und da ich mich besonders für eine ausländische Laufbahn interessiere,sind diesbezüglich ein paar Fragen aufgekommen.
Wenn man das 1. Staatsexamen in der Tasche hat, kann man sich somit in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat um die Aufnahme in den jursitischen Vorbereitungsdienst bewerben. In einigen Ländern ist dafür das Bestehen einer Prüfung notwendig, falls die Rechtssysteme des Ursprungslandes und des neuen Eu-Landes stark voneinader abweichen. Falls diese Prüfung bestanden wurde, ist die Einstellung in den Vorbereitungsdienst somit möglich.
Nehmen wir mal an, die Person besteht das 2. Staatsexamen dann nicht, ist es dann möglich, das 2. Staatsexamen in Deutschland zu wiederholen, nachdem man hier dann einen Referendariatsplatz erhalten hat oder schließt sich das gegenseitig aus? Andererseits würde es ja bedeuten, dass man bei Nichtbestehen des 2. Staatsexamens einfach ins europäische Ausland gehen könnte und dort sein Glück probieren könnte.
Was kann man insgesamt von einer Vermischung des 1. und 2. Staatsexamens halten?
Nehmen wir mal an, man macht das 1. Staatsexamen in Deutschland, das 2. Staatsexamen in Italien und möchte dann doch lieber in Deutschland arbeiten. Hat man dann noch gute Berufsaussichten. Schneidet man sich damit vielleicht Möglichkeiten ab, weil es nichts Ganzes ist?
Was ist eure Meinung dazu?
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31.07.2010, 22:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.07.2010 22:39 von stipe.)
Beitrag: #2
RE: Referendariat im europäischen Ausland
Ganz praktisch gesehen: ohne Volljurist nach deutschem Recht zu sein (=1. und 2. Examen in Deutschland, inkl. Referendariat) denke ich nicht, dass man realistische Chancen auf einen Job in Deutschland hat. Dafür sind deutsche Juristen (und die sollen einen dann ja einstellen) einfach zu verbohrt und auf ihre geliebten Examina fixiert. Warum sollten sie es riskieren, jemanden mit einem anderen Abschluss zu nehmen, wenn es Volljuristen zuhauf gibt?

Von der Regelgung, die Du beschreibst, hab ich aber bisher noch nichts gehört und ich glaub, ich hab sie auch nicht wirklich verstanden... Wie soll man denn das komplette Referendariat in einem anderen Land machen? Ich hab mich damit nicht im Detail beschäftigt, aber ich hatte schon mit vielen Juristen aus diversen Ländern zu tun, und die waren immer völlig überfordert, wenn ich versucht habe, ihnen unser System mit den 2 Examina und dem Referendariat zu erklären.

Ich selbst möchte mich auch möglichst international ausrichten, aber wenn man nicht mehr oder weniger zwangsweise ins Exil gehen sondern sich zumindest die Möglichkeit offen lassen möchte, in den nächsten 35 Jahren doch mal in Deutschland eine Stelle zu bekommen, dann würd ich unbedingt zum Referendariat und Examen in Deutschland raten. Aber man kann ja einzelne Stationen im Ausland machen, gerade Hamburg bietet ja einige Möglichkeiten, das Referendariat indiviuell zu gestalten.

Aber sorry, dass ich auf Deine eigentliche Frage nicht antworten kann, sondern einfach so meinen Senf dazu gebe Wink

Europa- und Völkerrecht">XVII.alt
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04.08.2010, 11:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2010 11:18 von tina.)
Beitrag: #3
RE: Referendariat im europäischen Ausland
Zitat:Aber sorry, dass ich auf Deine eigentliche Frage nicht antworten kann, sondern einfach so meinen Senf dazu gebe Wink
das macht nichts, freut mich, dass du überhaupt geantwortet hast:-)
die regelung leitet sich aus der pflicht zur anerkennung gleichwertiger hochschuldiplome ab. da das 1. staatsexamen europaweit als studienabschluss anzuerkennen ist, muss man auch in der gesamten eu zum referendariat zugelassen werden. ob es jedoch ratsam ist, ist natürlich eine andere frage. ich hab der regelung jedoch was positives entnommen. wenn man im europöischen ausland sein ref. absolviert und dann nach deutschland kommt, ist man als europäischer anwalt zugelassen. nach 3 jahren erlangt man dann ja eh die deutsche anwaltszulassung, wenn man in deutschland als europäischer anwalt tätig war oder man absolviert ne prüfung und erlangt die anwaltszulassung schon sofort. wäre einfach die umgekehrte version, um zwei anwaltszulassungen zu erhalten. insbesondere da die referendariatszeit im ausland kürzer ist und die prüfung auch nicht so umfangreich:-)
Zitat:Aber sorry, dass ich auf Deine eigentliche Frage nicht antworten kann, sondern einfach so meinen Senf dazu gebe Wink
das macht nichts, freut mich, dass du überhaupt geantwortet hast:-)
die regelung leitet sich aus der pflicht zur anerkennung gleichwertiger hochschuldiplome ab. da das 1. staatsexamen europaweit als studienabschluss anzuerkennen ist, muss man auch in der gesamten eu zum referendariat zugelassen werden. ob es jedoch ratsam ist, ist natürlich eine andere frage. ich hab der regelung jedoch was positives entnommen. wenn man im europöischen ausland sein ref. absolviert und dann nach deutschland kommt, ist man als europäischer anwalt zugelassen. nach 3 jahren erlangt man dann ja eh die deutsche anwaltszulassung, wenn man in deutschland als europäischer anwalt tätig war oder man absolviert ne prüfung und erlangt die anwaltszulassung schon sofort. wäre einfach die umgekehrte version, um zwei anwaltszulassungen zu erhalten. insbesondere da die referendariatszeit im ausland kürzer ist und die prüfung auch nicht so umfangreich:-)
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05.08.2010, 07:35
Beitrag: #4
RE: Referendariat im europäischen Ausland
In welchen Ländern gibt es denn überhaupt sowas wie Referendariat? Wenn ich mir so überlege, dass das 1. Examen in England zB mit dem Bachelor gleichgesetzt wird und so Späße, dann kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass es einen Vorbereitungsdienst gibt, der in Deutschland WIRKLICH als gleichwertig angesehen und anerkannt wird... In erster Linie aus Personalchef-Sicht gemeint ;-)

Europa- und Völkerrecht">XVII.alt
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05.08.2010, 11:14
Beitrag: #5
RE: Referendariat im europäischen Ausland
http://www.europaeische-juristenausbildung.de/

als ich mir die entscheidung durchgelesen habe, bin ich davon ausgegangen, dass es in der gesamten eu, mit ausnahme von gb, eine referendariatsphase gibt. da hab ich mich jedoch getäuscht. du hast recht, das referendariat stellt eher die ausnahme dar, womit sich das thema ja eigentlich erledigt hätte. interessant finde ich auch, dass es in vielen eu-ländern nicht mal ein staatsexamen gibt. in einigen ländern erwerben die einfach sämtliche scheine im grund- und hauptstudium und haben dann ihren abschluss erlangt. sowas würde ich mir auch wünschen;-)
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05.08.2010, 18:19
Beitrag: #6
RE: Referendariat im europäischen Ausland
Oha, aber den Link find ich interessant! Werd ich mir bei Gelegenheit mal in Ruhe ansehen. Allerdings komisch, dass ich den nicht kenne, da ich einen der HiWis an dem Lehrstuhl kenne (und passender Weise im Ausland kennen gelernt hab) ;-)

Europa- und Völkerrecht">XVII.alt
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20.08.2010, 19:57
Beitrag: #7
RE: Referendariat im europäischen Ausland
habe die seite auch nur durch zufall entdeckt, aber sie ist wirklich sehr interessant:-)
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