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StR V 2.HA Jeßberger
30.08.2010, 11:17
Beitrag: #51
RE: StR V 2.HA Jeßberger
Habt ihr bzgl. T auch mal über eine Mittäterschaft nachgedacht? Denn man kann auch Mittäter sein, wenn man einen kausalbeitrag im vorbereitungsstadium geleistet hat. Schließlich hat er ja die ganz tat geplant. Was meint ihr?
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30.08.2010, 11:23
Beitrag: #52
RE: StR V 2.HA Jeßberger
Ja, Mittäterschaft sollte man meiner Meinung nach prüfen und muss sich dann eben dafür oder dagegen entscheiden, ist ja der klassische Meinungsstreit. Hab nochmal ne Frage bzgl des § 306b II Nr. 2: Habt ihr den geprüft und bejaht ? Ich hab ihn nämlich geprüft und auch im endeffekt bejaht, da R ja den Versicherungsbetrug des T ermöglichen wollte. Wie seht ihr das ?
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30.08.2010, 13:53
Beitrag: #53
RE: StR V 2.HA Jeßberger
@ Fox

Du meinst sicherlich bezüglich R oder??

Geprüft hab ich §306 b II Nr. 2, da gibt es ja nun auch den schönen Streit, ob Betrug überhaupt unter §306b II Nr.2 fallen kann, wegen dem hohen Strafmaß etc.... Ich hab mich dagegen entschieden. Das ist aber wohl auch Auslegungssache...

Wie umfangreich ist Nummer 2 bei euch geworden?!?
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31.08.2010, 10:49
Beitrag: #54
RE: StR V 2.HA Jeßberger
Wie macht ihr aufgabe 2?? ich habe kein platz mehr, denke ich werde die aufgabe 2 nicht behandeln.... Sad
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31.08.2010, 13:41
Beitrag: #55
RE: StR V 2.HA Jeßberger
Wie habt ihr euch bei dem Streit bzgl des Schädigungsvorsatzes bei § 315 b I entschieden?
seit ihr der älteren oder jüngeren Rspr gefolgt, und mit welchen Argumenten?
mir fallen keine ein...
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31.08.2010, 15:47
Beitrag: #56
RE: StR V 2.HA Jeßberger
(31.08.2010 13:41)frieda863 schrieb:  Wie habt ihr euch bei dem Streit bzgl des Schädigungsvorsatzes bei § 315 b I entschieden?
seit ihr der älteren oder jüngeren Rspr gefolgt, und mit welchen Argumenten?
mir fallen keine ein...

Das brauchst du nicht zu diskutieren. Du musst auf jeden Fall der neuen rspr. Folgen
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31.08.2010, 18:51
Beitrag: #57
RE: StR V 2.HA Jeßberger
Sicher? was macht ihr mit § 315 b?
prüft ihr beide überholvorgänge zusammen? was bedeutet gleichgültig? inkaufnehmen wohl kaum oder?
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01.09.2010, 11:32
Beitrag: #58
RE: StR V 2.HA Jeßberger
Ich bekomme gegen Ende grad meine kritischen 5 Minuten, wo ich bei einigen Sachen ins Zweifeln komme.. Wink
- könnte es von Bedeutung sein, dass das Feuer beim gemischt genutzten Gebäude garnicht über den Durchgang, also den einzigen Grund für eine gemischte Nutzung, übergreift, sondern die Flammen das Obergeschoss in Brand setzen? (ich nehme an der Durchgang ist nur im Erdgeschoss)
- hat jemand von euch irgendwo fahrlässige Brandstiftung in Erwägung gezogen? (durch Inbrandsetzen eines Objektes und "versehentliches" Übergreifen des Feuers auf ein anderes)
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01.09.2010, 14:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2010 14:08 von ManPey.)
Beitrag: #59
RE: StR V 2.HA Jeßberger
bezüglich 306 b II
das Restaurant wurde angezündet mit der Absicht um die Versicherungssumme zu kassieren. Die Absicht fehlt bei den übrigen Wohnhäusern
da aber 306 b II ein Gebäude nach §306 a verlangt und Verschaffungsabsicht fordert, ist das meines Erachtens bei dem Restaurant nicht gegeben, da es ja nicht 306 a sondern nur 306 ist, bezüglich der anderen Häuser fehlt die Absicht
Es ist nicht nachvollziehbar warum von einem gemischten Gebäude gesprochen wird wenn Pro. Jeßberger so deulich schreibt, dass die gebäude getrennt voneinander sind. Es bleibt kein Raum für gemischtes Gebäude
Hat jemand Mittäterschaft bejaht ?
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01.09.2010, 15:03
Beitrag: #60
RE: StR V 2.HA Jeßberger
Ich habe Mittäterschaft des t bejaht. Fand ich logischer...
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