Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Welche Berufe kann ich mit dem Magister ausüben?
01.09.2010, 18:55
Beitrag: #1
Welche Berufe kann ich mit dem Magister ausüben?
Hallo,

ich möchte im nächsten Semester meine Magisterarbeit anfertigen. Sofern ich das alles bestehe, hab ich mir diesen Abschluss als "Notnagel" überlegt, wenn es mit dem Examen nicht klappen sollte. Aber welche Berufe kann ich mit diesem Abschluss denn genau ausüben?

Zudem möchte ich, meinem WSP entsprechend, die Mag- Arbeit im strafrechtlichen Bereich schreiben. Im Zivil- oder ÖR kann ich mir das nicht so wirklich vorstellen. Aber hab ich mit nem "Strafrechts- Magister" überhaupt was interessantes in der Tasche? Denn ich bin mir insbesondere unsicher, ob ich in diesem Bereich mit nem Mag überhaupt was anfangen könnte. Andererseits ist ein Mag im StrafR immerhin noch besser als gar keiner. Oder ist das ohnehin egal, weil nur der Abschluss an sich interessiert, wenn ich mich damit bewerbe?

Ich wäre für jede Info dankbar. Kann man irgendwo nachlesen, welche Berufe mit dem Mag möglich sind?

Lieben Gruß,

MissMadame
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.09.2010, 08:28
Beitrag: #2
RE: Welche Berufe kann ich mit dem Magister ausüben?
Also, auch wenn mir nun einige an den Hals springen, aber der Magister ist eher nichts wert. Zudem im Strafrecht. Was du damit nachweisen kannst, ist, dass du Jura studiert hast. Ich weiß nicht, ob es jemanden interessiert, worin du den geschrieben hast, aber was du damit evtl erreichen kannst, ist ein Einstieg in eine Rechtsabteilung o.ä.. DU musst dich nur damit abfinden, dass du damit nicht wirklich "nach oben" kommst, da man dafür ja die Volljuristen nimmt - my 50 cent. (lasse mich aber auch gerne überzeugen^^)

Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
03.09.2010, 08:35
Beitrag: #3
RE: Welche Berufe kann ich mit dem Magister ausüben?
Moin,

das ist mir soweit klar. Ich hab mir den Master auch nur als Notnagel vorgestellt, wenn das Examen nicht klappt. Denn dann hab ich lieber nen Master mit dem ich zeigen kann, dass ich Jura studiert habe, als gar nichts. Das ich damit nicht die Weltherrschaft an mich reißen kann ist mir bewusst. :-) Im übrigen ist "nutzlos" hier auslegungsbedürftig.;-) ZB könnte ich damit theoretisch ins Aufbaustudium Kriminologie aufgenommen werden. Das wäre für jemanden mit meinem Interessenschwerpunkt bei weiten nicht uninteressant.

Aber wenn ich im Netzt gucke, was genau man theoretisch mit nem Master machen kann, dann finde ich immer nur die schnöde Ansage "in der Wirtschaft oder der Verwaltung". Das bringt mich aber nicht so wirklich weiter. Ich würde gerne konkreteres wissen. Frau "ich hab ihren Namen vergessen" hat mit gesagt, damit könnte ich mich theoretisch auch in ner Kanzlei bewerben. Sofern der Anwalt mich einstellen würde, könnte ich dann alles machen, außer vor Gericht auftreten.

Und nochmal zum "StrafR- Master"...ist das dann ein "StrafR- Master" oder ein "0815- Master"? Unterscheiden sich die Masterabschlüsse denn wirklich durch das Fachgebiet?

Und mal davon abgesehen...durch meinen WSP ist mein Studium eh strafrechtlich ausgerichtet. Selbst WENN ich jetzt die Masterarbeit zB. im ZivilR schreiben würde, interessiert das? Ich mein, es ist EINE Arbeit die ich in 8 Wochen geschrieben habe zu einem Spezialthema. Wie aussagekräftig kann das bzgl. meiner generellen Leistung in Jura sein?

Fragen über Fragen.

Über weitere Antworten würde ich mich freuen. Vll. jemand dabei der seinen Master gemacht hat und mir dazu was erzählen könnte?

LG
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
03.09.2010, 15:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2010 15:30 von Jens.)
Beitrag: #4
RE: Welche Berufe kann ich mit dem Magister ausüben?
(03.09.2010 08:35)MissMadame schrieb:  Aber wenn ich im Netzt gucke, was genau man theoretisch mit nem Master machen kann, dann finde ich immer nur die schnöde Ansage "in der Wirtschaft oder der Verwaltung".

Also leider verfüge ich über keine große Fachkenntnis, was das angeht. In der Wirtschaft kann ich mir das womöglich stellenweise vorstellen. Ich habe jedenfalls schon gehört, dass (bevor es die LL.B.-Studiengänge gab) Leute, die am Examen gescheitert sind, dann bisweilen auch irgendwo Posten gefunden haben, in denen es auch im weiteren Sinne um Recht ging. Wirste üblicherweise natürlich gehalts- und positionsmäßig nie ansatzweise so hoch kommen, wie der Volljurist.

Bei der Verwaltung bin ich mir da eher unsicher. Der höhere Verwaltungsdienst dürfte mit einem Magister nicht in Frage kommen. Und dass man direkt in den gehobenen Dienst ohne Zusatzausbildung eingestellt wird, vermag ich mir auch nicht vorzustellen. Denn wenn es bei einem Magister bleibt, hat man ja einfach null Praxiserfahrung und dürfte damit, obwohl formal höher gebildet, erheblich weniger Nutzen bringen als z.B. ein Verwaltungsangestellter in der gehobenen Laufbahn.

Ich denke insgesamt, dass man mit einem Magister (aber auch mit nur dem ersten Staatsexamen) meist nicht umhin kommen wird, nochmal irgendwo irgendwie die Schulbank zu drücken. Aber warum auch nicht? Lebenslanges Lernen halt.

Und dass du allein mit einem Magister bei einem Anwalt dauerhaft und vor allem in Vollzeitbeschäftigung tätig wirst, kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Jedenfalls nicht ohne viel Vitamin B. Dafür gibt's einfach viel zu viele Volljuristen, die ebenfalls auf der Suche nach Arbeit sind. Und wenn du die Wahl zwischen nem Magister und nem Volljuristen hast, nimmst du natürlich letzteren.

(03.09.2010 08:35)MissMadame schrieb:  Und nochmal zum "StrafR- Master"...ist das dann ein "StrafR- Master" oder ein "0815- Master"? Unterscheiden sich die Masterabschlüsse denn wirklich durch das Fachgebiet?

Und mal davon abgesehen...durch meinen WSP ist mein Studium eh strafrechtlich ausgerichtet. Selbst WENN ich jetzt die Masterarbeit zB. im ZivilR schreiben würde, interessiert das? Ich mein, es ist EINE Arbeit die ich in 8 Wochen geschrieben habe zu einem Spezialthema. Wie aussagekräftig kann das bzgl. meiner generellen Leistung in Jura sein?

Dass die sich groß unterscheiden, glaube ich auch nicht. Höchstens, dass ein Master im jeweiligen Fachgebiet dich vielleicht etwas attraktiver für potentielle Arbeitgeber macht, die eben auch mit dem Fachgebiet zu tun haben.
Und bezüglich deiner generellen Leistung in Jura hat es natürlich keine Aussage. Und diese Aussagekraft muss man leider auch dem Examen zumindest teilweise absprechen. Es ist eine Momentaufnahme des Kenntnisstandes bezogen auf einen (insbesondere im Vergleich zu dem, was man alles gelernt hat) ganz engen Themenbereich. Nicht mehr. Nicht weniger.

(03.09.2010 08:35)MissMadame schrieb:  Ich hab mir den Master auch nur als Notnagel vorgestellt, wenn das Examen nicht klappt. Denn dann hab ich lieber nen Master mit dem ich zeigen kann, dass ich Jura studiert habe, als gar nichts.

Ist ja ne vernünftige Überlegung. Und zumindest einen etwas beruhigenden Effekt hat ein Master wohl schon, wenn man ins Examen geht. Aber vielleicht solltest du es dann auch erstmal dabei belassen und nicht jetzt schon darüber spekulieren, was genau du damit machen kannst, wenn du dann endgültig durchs Examen gefallen bist.

Planungs- Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht">VIII.neu
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema: Verfasser Antworten: Ansichten: Letzter Beitrag
  Abschaffung der Bacc./Magister-Abschlüsse Melina78 8 2,585 29.11.2011 12:30
Letzter Beitrag: Double B
  Referat für den Magister strange_girl 5 1,797 06.02.2009 16:55
Letzter Beitrag: Sonne
  Grundlagenschein für den Magister MissHell 3 1,442 15.09.2008 12:53
Letzter Beitrag: Melina78