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Zulassung
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03.09.2010, 17:15
Beitrag: #1
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Zulassung
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das mit der Zulassung richtig verstehe.
Also: Ich habe einen Doktorvater. Diss ist noch nicht geschrieben, Seminarscheinerfordernisse erfülle ich, auch die 2 Semester an der UHH studiert zu haben, etc. Beantrage ich jetzt schon die Zulassung zur Promotion an der Jurafakultät (http://www.jura.uni-hamburg.de/public/up...ntrag.pdf) oder erst, wenn ich tatsächlich meine Diss einreiche? Vielleicht weiß das ja jemand? Heut erreich ich da eh niemanden mehr. Und ist dann die Einschreibung an der Uni als Promotionsstudent von der Zulassung an der Jurafakultät unabhängig? Vielen Dank schon mal! Europarecht und Völkerrecht">X.neu |
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15.09.2010, 00:44
Beitrag: #2
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RE: Zulassung
Also ich schreibe an meiner Diss, warte aber noch mit der Zulassung.
Werde das dann wohl irgendwann später machen. Eingeschrieben bin ich noch. |
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