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Strafrecht V Prof. Degener
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15.09.2010, 10:36
Beitrag: #31
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Betrug scheitert am Vermögensschaden.
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15.09.2010, 19:30
Beitrag: #32
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Hallo Ihr
![]() Eine Frage stellt sich mir da gerade.. ich bin gerade bei der Prüfung der Tageseinnahmen. Warum wird hier räuberische Erpressung mehrheitlich verneint und Raub angenommen? Schließlich liegt doch eine Weggabe des J vor, was meiner Ansicht nach nicht für Raub spricht. Vielleicht übersehe ich ja etwas.. ![]() Liebe Grüße |
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16.09.2010, 13:07
Beitrag: #33
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Das ist ja grad der Knackpunkt. Gehst du nach BGH ist es §§ 253,255 gehst du nach h. L. ist es §249.
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17.09.2010, 13:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2010 08:10 von pat587.)
Beitrag: #34
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Hallo zusammen,
komme grad ein wenig ins stocken und brauche mal eine zweite Meinung: Ich weiß nicht ob § 250 I Nr.1a oder § 250 II Nr.1, da in SV nicht deutlich ist, ob die Pistole des S funktionstüchtig und einsatzbereit ist. Wenn ich davon ausgehe, dass sie es nicht ist, fällt sie auch nicht unter gefährl Werkz. (bitte hier keine Fundstellen posten. Das verstößt gegen die Forenregeln! Danke.) Somit kommt doch dann nur noch § 250 I Nr.1b in Frage oder. Brauche dringend anregungen....
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20.09.2010, 21:02
Beitrag: #35
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
mal eine frage bzgl des diebstahls an den uhren
stellt ihr bei § 244 I nr. a auf die pistole oder auf den glasschneider ab? oder soll beides erwähnt werden? gruß |
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21.09.2010, 17:03
Beitrag: #36
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Ich gehe auf den Glasschneider überhaupt nicht ein...
Andere Frage: Beim Betrug bzgl. des Kfz, handelt es sich da um ein Dreiecksbetrug? Ich kenne die Verhältnisse zwischen Kfz-Vertragshändler und Kfz-Hersteller nicht. Kauft der Händler den Wagen vom Hersteller und verkauft ihn dann weiter an den Auto-Käufer? Oder entsteht ein Vertag zwischen Hersteller und Auto-Käufer mit dem Händler als "Mittelsmann", sodass der Hersteller das Geld vom Auto-Käufer bekommt und der Händler nur eine Provision oder ähnliches? Nur ein kleines Problem, da der Betrug so oder bei mir nicht durchgeht. Aber vorher muss ich doch klären, ob es nun ein Dreiecksbetrug ist oder nicht, oder? |
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21.09.2010, 17:58
Beitrag: #37
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Ich glaub das kannst du ganz gut mit der Lagertheorie begründen. Welche Betrugsform,es letztendlich ist, ist meiner Meinung nach nicht so wichtig. wichtig ist nur wer wen zu welchen Lasten betrogen hat. Das Verhältnis Vertragshändler -Hersteller finde ich auch sehr schwierig. Ist eher was fürs Handelsrecht.
![]() Andere Frage: Prüft Ihr §§ 242, 243 und §§242, 244 Nr. 1 a und lasst dann §§ 242, 243 aufgrund der Konkurrenz zurücktreten oder prüft ihr direkt auf §§ 242,244 Nr. 1 a |
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21.09.2010, 18:49
Beitrag: #38
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
also ich prüfe direkt §§ 242, 244 Nr.1a....hab jetzt sogar schon platz probleme, werde wahrscheinlich kürzen müssen!
geht ihr beim kfz-vertrag nochmal auf den versuchten betrug ein? werde dann ansonsten noch weniger platz haben:-) |
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22.09.2010, 10:23
Beitrag: #39
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Ich erwähne § 243 nur kurz und sage, dass dieser wegen § 244 zurücktritt. Problematisch dabei sind vielleicht noch die §§ 123, 303, wo anscheindend sehr umstritten ist, wann diese konsumiert werden (idR. werden sie von § 243 I 2 Nr. 1 konsumiert, aber auch das ist str.). Für eine anständige Prüfung der §§ 123, 303 habe ich allerdings auch keinen Platz mehr... könnte höchstens ihr vorliegen "feststellen".
Auf den versuchten Betrug gehe ich ein... |
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22.09.2010, 14:26
Beitrag: #40
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
bejahst du den?
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