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Strafrecht V Prof. Degener
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07.09.2010, 10:56
Beitrag: #1
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Strafrecht V Prof. Degener
hallo,
schreibt jemand die HA mit? gruß |
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07.09.2010, 13:45
Beitrag: #2
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
ich schreib mit, lese aber grad erst den Sachverhalt...
bin etwas enttäuscht, dass weder Gebäude brennen, noch wilde Autorennen stattfinden ![]() hast du schon eine Gliederung? |
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07.09.2010, 15:39
Beitrag: #3
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
ist da überhaupt was von Strafrecht V drin...für mich sieht dass nach einer strafrecht III HA aus...ein wenig raub körperverletzung und ganz viel diebstahl
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07.09.2010, 16:57
Beitrag: #4
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
man könnte auch noch Straf AT mit Anstiftung mit rein nehmen... aber irgendwie sieht das für mich nicht nach den typischen Straf V Problemen aus ...
ist das nun gut oder schlecht? |
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07.09.2010, 17:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2010 17:08 von DK3008.)
Beitrag: #5
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
StrafR V? Also ich sehe nur StR III-Probleme (Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung; Abgrenzung Diebstahl/Betrug, etwas Diebstahl) und letztlich noch eine Menge AT-Probleme mit Anstiftung und Konkurrenzproblemen....
Für mich ist das gut, da in StR V nur die Straftaten gegen die Rechtspflege gehört habe und von Brandstiftung etc. überhaupt keine Ahnung habe *g* |
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07.09.2010, 18:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2010 18:05 von Tanja08.)
Beitrag: #6
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
dann sind sich ja bisher alle einig, dass es nur Straf At bis Straf III ist
![]() mal eine inhaltliche Frage: hat der S dem T das erbeutete Bargeld auch bei den Nicht Bacc Leuten übergeben? Daraus ergibt sich ja die Unterscheidung, ob Betrug oder nur Versuch wollen wir uns morgen mal für eine kleine Besprechung treffen, welche Probleme und so man bisher gefunden hat? |
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07.09.2010, 19:06
Beitrag: #7
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Das Geld wird dem T nur im Bacc.-Teil gegeben... Allerdings macht dies m.E. keinen Unterschied bzgl. des Betrugs im Hinblick auf den KfZ-Kaufvertag.
Bin gerne bei einem Treffen dabei. |
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08.09.2010, 12:27
Beitrag: #8
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Hallo, schreibe auch mit und habe mir grade den Sachverhalt durchgelesen. Die größte Schwiereigkeit (aber vielleicht denke ich da auch zu kompliziert) sehe ich in dem Teil mit dem KFZ-Kauf. Mein Gefühl sagt mir Betrug, aber ich sehe keinen Vermögenschaden, da T das Auto ja nur anzahlt, aber nicht sofort erhält. Was denkt ihr über diesen Teil?
Gruß |
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08.09.2010, 12:38
Beitrag: #9
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
genau die Überlegung hatte ich auch. Daher die Frage, ob das Geld nur bei den Bacc Leuten danach übergeben worden ist, weil dann entstand wegen dem Diebstahl des Geldes kein Eigentum nach BGB... hier denke ich, muss man den Schaden problematisieren, weil es eine Sonderausstattung ist, die schwerer zu verkaufen ist / sein könnte...
wie teilt ihr die HA ein? Nach Personen oder nach Tatkomplexen? Ich hab mir überlegt, dass man bei den Tatkomplexen den Einbruch und den "Kauf" zusammenfassen muss, wegen eventueller Anstiftung zur Geldbeschaffung. Was meint ihr dazu? |
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08.09.2010, 13:03
Beitrag: #10
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RE: Strafrecht V Prof. Degener
Also ich schreibe ohne Bacc-Teil und sehe hier zudem auch keine Anstiftung, da S dem T die "Hilfe" ja von sich anbietet. Somit würde ich nach Personen unterteilen.
Ohne Bacc.-Teil findet keine Übergabe des Geldes Statt, dass macht die Sache mit dem Autokauf nicht leichter. |
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