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Formalien an Examenshausarbeit
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23.09.2010, 10:39
Beitrag: #1
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Formalien an Examenshausarbeit
Hallo zusammen,
ich bekomme bald meine Hausarbeit im SPB XI im Strafvollzugsrecht ausgehändigt. Hinsichtlich der 50.000 Zeichen bin ich aufgeklärt. Wie sieht es aber hinsichtlich der anderen Formalien aus. Wie hat das Deckblatt auszusehen, anonym scheint die Klausur ja nicht geschrieben zu werden. Kann ich das vielleicht sogar "gestalterisch" tätig werden oder muss das so stumpf aussehen, wie in den juristischen Gutachten? Würde mich über ein paar Hinweise freuen, wie ihr das gemacht habt. Liebe Grüße, Ally |
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24.09.2010, 11:32
Beitrag: #2
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RE: Formalien an Examenshausarbeit
Ja, den Namen gibt man eigentlich schon an. Was das Deckblatt angeht: ich weiß ja nicht, was Du unter "gestalterisch" tätig verstehst, aber ich denke, dass die Examens-HA nicht unbedingt der richtige Ort ist, groß zu experimentieren. Was sicher geht sind solche Sachen wie das Hervorheben des Themas der HA, ausgebender Professor, etc... durch eine größere Schrift und/oder Fettmarkierung und/oder vielleicht auch durch Wahl einer anderen, nicht zu schnörkeligen Schriftart.
Ich habe mein Deckblatt im Prinzip "stumpf" getaltet und das wurde auch nicht negativ angemerkt. Entscheidend ist eh der Inhalt: was nützt Dir die schönste Häuserfassade, wenn drinnen fast alles zusammenstürzt;o) |
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24.09.2010, 19:14
Beitrag: #3
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RE: Formalien an Examenshausarbeit
Dann werde ich das auch so machen, kostet wenigstens keine Zeit. Kann mir nochmal jemand erklären, was alles zu den 50.000 Zeichen zählt. Wirklich ALLES inkl. Gliederung, Literatur-, Abkürzungsverzeichnis und Fußnoten?
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24.09.2010, 20:24
Beitrag: #4
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RE: Formalien an Examenshausarbeit
(24.09.2010 19:14)Ally schrieb: ALLES inkl. Gliederung, Literatur-, Abkürzungsverzeichnis und Fußnoten? Nein, nur der Textteil inkl. Fußnoten. S. http://www.jura.uni-hamburg.de/public/sp...arbeit.pdf Planungs- Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht">VIII.neu |
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25.09.2010, 01:16
Beitrag: #5
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RE: Formalien an Examenshausarbeit
Zum Thema "Gestaltung".
Die Tatsache, dass es hier auf Zeichen und nicht auf Seiten ankommt erlaubt natürlich, auch mal ein paar Absätze zu machen, Abstände zwischen Absatzanfängen und -enden einzustellen und eine Überschrift auch mal in Kapitälchen zu setzen und ein paar Millimeter einzurücken. Was nach wie vor verlangt wurde, war ein Drittel Korrekturrand und 1,5-facher Zeilenabstand. Das war z.B. bei uns nicht verboten (nein, sogar erwünscht) und kann einen Korrektor vielleicht auch glücklicher stimmen, wenn er eine schön formatierte, saubere Arbeit vor sich liegen hat. Hier kann ich natürlich wieder nur für unseren Schwerpunkt und unseren Dozenten sprechen. Es mag natürlich immer auch Dozenten geben, die das anders sehen. Deshalb gebe ich keine Garantie dafür, dass das bei euch im Zweifel auch so gehandhabt wird. Dass sich die SPO aber auf die Minimal-Formalia beschränkt, spricht in meinen Augen aber für eine Gestaltungsfreiheit im Übrigen
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21.09.2011, 10:37
Beitrag: #6
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RE: Formalien an Examenshausarbeit
wahrscheinlich eine seltsame Frage, aber dennnoch:
wo habt ihr das Thema benannt? auf dem Deckblatt oder auf der 2. Seite, wo sonst die Aufgabenstellung ist? sonst hab ich auf dem deckblatt immer prüfungsart (HA, LKK, AK), das Fach, Dozenten und Semester mittig gehabt - sollte man nun statt fach über 2 zeilen sowas wie "Hausarbeit im Schwerpunktbereich xy Semiar abc" schreiben?? oder gibt man den Kurs nicht an, sondern nur den Themenbereich (bsp. Bankrecht) ![]() irgendwie weiß ich nicht, wie ich anfangen soll... hab noch ein paar Tage, will aber nicht ohne Deckblatt anfangen. Bitte HILFE
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21.09.2011, 11:03
Beitrag: #7
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RE: Formalien an Examenshausarbeit
Also ich hatte auf der erste Seite:
"Examenshausarbeit Im WSP XY Prof abc WS 123" und auf der zweiten Seite dann das Thema. Europarecht und Völkerrecht">X.neu |
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21.09.2011, 13:54
Beitrag: #8
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RE: Formalien an Examenshausarbeit
super, danke für die schnelle Antwort
dann kann ja jetzt die Gestaltung losgehen
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