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Seminarscheine
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07.11.2010, 12:27
Beitrag: #1
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Seminarscheine
Muss man eigentlich, wenn man ein VB im 1. Staatsexamen hat aber keine Seminarscheine diese noch zwingend nachmachen? Hab jetzt auch schon das 2. Staatsexamen und ehrlich gesagt wenig Lust, bevor ich mit der Diss anfange noch 2 Seminarscheine zu machen.
Hab gehört das die 2 Seminarscheine auch erlassen werden können. Kann das jemand bestätigen? |
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08.11.2010, 12:06
Beitrag: #2
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RE: Seminarscheine
Laut Promotionsordnung gibt es eine Härtefallklausel, mit der eine Seminararbeit erlassen werden kann. Mehr weiß ich dazu allerdings auch nicht. Vielleicht steht in den Richtlinien zur Promotionsordnung noch etwas drin?
Europa- und Völkerrecht">XVII.alt |
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08.11.2010, 12:19
Beitrag: #3
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RE: Seminarscheine
zur Promotion sind grds. zwei seminarscheine mit vb erforderlich. soweit ich weiß muss einer an der Uni Hamburg gemacht werden (wenn du an der Uni HH promovieren möchtest). einer der zwei scheine kann allerdings durch eine publikation in einer juristischen zeitschrift o.ä.ersetzt werden. generauers: siehe promotionsordnung
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