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StR II, 2. HA (Merkel)
27.01.2011, 21:27
Beitrag: #1
StR II, 2. HA (Merkel)
Hi,

ich schreib im Februar an der 2. Hausarbeit im StR II bei Merkel.
Wenn es hier noch jemanden gibt, der sich den gleichen Termin ausgesucht hat,
kann man sich dann ja vielleicht austauschen Smile
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01.02.2011, 14:34
Beitrag: #2
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
Ich bin auch dabei :-)
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01.02.2011, 15:07
Beitrag: #3
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
ich bin auch dabei, soweit ich das in Erinnerung habe?? Big Grin
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20.02.2011, 21:51
Beitrag: #4
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
ich mach auch mit. Morgen solls schon losgehen, oder?
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21.02.2011, 17:48
Beitrag: #5
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
Hi,

werde mich erst demnächst an die HA machen, aber ein erster Überblick wäre ne gute Sache oder nicht?

R und M gemeinschaftlicher Betrug? Versicherungsbetrug? + 315 b?

R versuchter Mord an K, F Anstiftung? Gef KV natürlich auch
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21.02.2011, 18:45
Beitrag: #6
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
Moin,

bin auch dabei.

Versicherungsmissbrauch (§ 265) scheidet laut Bearbeitervermerk schon mal aus.

Evtl §263?

Bei § 315b dann wohl auch Absatz III mit dem Verweis auf 315III, oder?
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21.02.2011, 20:45
Beitrag: #7
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
hi, bin auch dabei....
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22.02.2011, 21:49
Beitrag: #8
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
Hi Leute, kann mir vllt jemand den Sachverhalt schicken, komme nicht in stine rein...
Dankeeeee
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22.02.2011, 22:10
Beitrag: #9
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
Richard Rattelschnek ® ist intelligent, aber seit längerem arbeitslos. Er leidet deshalb unter Langeweile, vor allem aber unter bitterem Geldmangel. Davon wird seine Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, zu der auch ein Gesetz namens „Hartz IV“ gehört, durchaus beeinträchtigt. Da er außerdem viel Zeit hat, kommt er auf allerlei problemati-sche Gedanken, um seiner Lage abzuhelfen, zum Beispiel auf den folgenden:
Er kennt in seinem Stadtviertel eine unübersichtliche Straßenkreuzung zwischen der Herzogstraße und der Wil-helmstraße (beides Einbahnstraßen), an der es recht oft zu Unfällen kommt. Dieser Umstand hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die Herzogstraße fast durchgängig als Vorfahrtsstraße gegenüber ihren Seitenstraßen ausgeschildert ist – mit Ausnahme eben der Wilhelmstraße. An der Kreuzung mit dieser steht kein Vorfahrtszeichen. Vielmehr gilt dort die normale Rechts-vor-links-Regelung; und danach hat hier die Wilhelmstraße Vorfahrt. Insbesondere Orts-fremde, die damit nicht vertraut sind, werden an dieser Stelle immer wieder in Unfälle verwickelt.
Außerdem hat R einen guten Kumpel, Kurt Korkzier (K), auf den jederzeit Verlass ist. Ihn gewinnt er daher un-schwer für den folgenden Plan: Er, R, werde sich mit seinem alten, klapprigen Opel Astra auf der Wilhelmstraße an den Straßenrand stellen, und zwar in ungefähr 50 m Entfernung vor der Kreuzung zur Herzogstraße und mit lau-fendem Motor. K hingegen solle sich an der Kreuzung unauffällig an eine Hauswand stellen, die Herzogstraße be¬obachten und dem R mit der Hand ein Zeichen geben, wenn sich ein PKW nähere. Er, R, werde dann losfahren und ohne Zögern in die Kreuzung hinein. Es müsste doch, meint er, mit dem leibhaftigen Teufel zugehen, wenn da nicht ziemlich bald einer auf der Herzogstraße daherkäme, der die Vorfahrt der Wilhelmstraße übersähe – und dann mitten in der Kreuzung mit R zusammenstieße. R werde dann die Versicherungssumme kassieren; seine alte Karre werde man hinterher schon wieder irgendwie billig zusammenflicken. K findet den Plan „edel“, und die Aussicht auf ein anschließendes Festgelage zur Feier des gelungenen Coups auch.
Die Sache klappt bei den ersten vier Versuchen nicht. Die anderen Fahrer passen auf und beachten die Vorfahrt. Doch dann kommt auf der Herzogstraße Herr Siegfried Senfgurk aus dem fernen Oberkotzau (Oberfranken) ange-fahren. Intuitiv von seiner durchgängigen Vorfahrt überzeugt, schaut er nicht mehr auf irgendwelche Verkehrszei-chen an den Kreuzungen und nähert sich deshalb mit unverminderter Geschwindigkeit von (erlaubten) 40 km/h. K gibt das verabredete Handzeichen, R fährt los – und in der Mitte der Kreuzung kommt es tatsächlich zu dem erhoff-ten Zusammenstoß. Beide Fahrer steigen aus, R gibt sich empört, Herr S ist bestürzt, erkennt sofort sein Verschul-den an, gibt dem R Namen, Adresse, Versicherungsdaten und bestätigt schriftlich seine Alleinschuld an dem Un-fall. Dann fährt er zerknirscht weiter.
K steigt zu R ins Auto, das zwar ziemlich ramponiert, aber noch fahrtauglich ist, und beide starten gut gelaunt zu einer Spazierfahrt. In einer kleinen, derzeit leeren Seitenstraße sieht R plötzlich vor sich auf dem Fahrrad einen Mann, den er an dessen blauer Lederjacke mit der Aufschrift „Fellinger for President!“ als seinen alten Intimfeind Friedo Fellinger (F) identifiziert, der ihm vor Jahren einmal die Freundin ausgespannt hat und den R seither tödlich hasst. „Siehst du das Schwein Fellinger da vorne?“, sagt er zu K, „Was gäb ich drum, wenn den endlich einer um-legen würde!“ „Tja, Dicker“, antwortet K, der R’s Hass und dessen Grund genau kennt, „was soll ich sagen – selbst ist der Mann! Eine bessere Gelegenheit als die hier wirste nich kriegen.“ R denkt an die vergangene Frauenge-schichte, und mit dem Satz des K im Ohr überrollt ihn plötzlich ein Impuls maßloser Rachsucht. Er gibt Gas und fährt den F von hinten über den Haufen. Dass F dabei ums Leben kommen könnte, hält er für möglich; es ist ihm aber egal. Im Rückspiegel sieht er noch den bewegungslosen F liegen, hält ihn für wahrscheinlich schon tot, gibt erneut Gas und macht sich aus dem Staub. K, der sich umgedreht hat und den F ebenfalls für wahrscheinlich tot hält, schweigt.
Minuten später wird der schwerverletzte F gefunden, mit dem Notarztwagen in die nächste Klinik gebracht und in einer dramatischen Operation gerettet. Freilich bleiben gravierende Komplikationen. Wochenlang wird er von quä-lenden Schmerzen und ständig wiederkehrenden konvulsivischen Krämpfen gepeinigt. Einmal sagt er verzweifelt zu dem behandelnden Arzt Dr. Auracher: „Doktor, können Sie denn dieser Folter nicht ein Ende setzen?“ Er meint nur die Krämpfe und die Schmerzen, Dr. A freilich missversteht ihn und glaubt, F habe um eine tödliche Spritze gebeten. Nach längerem Zögern und inneren Kämpfen siegt bei ihm das Mitleid. Er präpariert eine Spritze mit ei-ner hohen Überdosis Morphium, geht zu F ins Zimmer und injiziert sie ihm mit den Worten: „Das wird helfen.“ Wie es Dr. A erwartet hat, lässt das Morphium F einschlafen, lähmt dann sein Atemzentrum und verursacht inner-halb von dreißig Minuten den Tod.

Bearbeitervermerk:
1. Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten. Sollte Ihnen manches an den hierbei vielleicht auftauchenden Pro-blemen des Besonderen Teils unbekannt bzw. aus der Vorlesung nicht erinnerlich sein, so werden Sie gebeten, sich diesen Problemen gleichwohl zu stellen und Lösungen zu erarbeiten. (Dies gilt auch für § 315b.)
3. Nicht zu prüfen sind dagegen die §§ 142, 221, 265, 315c und 323c. Ebenfalls nicht zu prüfen sind die Konkur-renzen.
4. Der Umfang soll 25 Seiten (Schriftgrad 12 Pkt., eineinhalbzeilig, 7 cm Rand) nicht überschreiten. Was über 26 Seiten hinausreicht, wird nicht mehr korrigiert.
5. Abgabe:
14.03.2011, 13:00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls bei Frau Fisz, Rechtshaus, Raum A 212
oder in die vor dem Raum A 212 aufgestellte Box oder per Post.
Bei Zusendungen per Post an den Lehrstuhl gilt das Datum des Briefstempels, d.h. die Studierenden ha-ben dafür Sorge zu tragen, dass der Poststempel auch tatsächlich das richtige Datum (21.02.2011) zeigt, und zwar gut leserlich!
Freistempler werden nicht akzeptiert! Eine Hausarbeit, die beim Gerichtsbriefkasten oder bei irgendei-ner anderen Behörde abgegeben wurde, wird ebenfalls nicht akzeptiert.
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22.02.2011, 22:32
Beitrag: #10
RE: StR II, 2. HA (Merkel)
VIIIEELLLEEENNN Dankkkkk Smile
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