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Strafrecht II. 1 Ha
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15.02.2011, 22:49
Beitrag: #61
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RE: Strafrecht II. 1 Ha
Hallo!
Also je mehr man sich mit dem 2. Tatkomplex beschäftigt je komplizierter wird er irgendwie. Inzwischen weiß ich gar nichts mehr. Ich habe zunächst 306 I Nr. 1 bejaht (unwesentliche abweichung vom Kausalverlauf), dann 306 a I Nr. 1 (+), dann prüfe ich 306 a II, 306 b I, weiß aber noch nicht genau, ob ich da vorsatz oder nur fahrlässigkeit bzgl des todes der Magd annehmen soll, da er ja "nicht daran gedacht hat, dass jemand in dem gebäude sein könnte". also je nachdem komme ich da zu (+/-). wenn ich keinen vorsatz annehme würde ich 306 d prüfen. wenn es vorsatz ist, ist auch noch 306 b II einschlägig. in beiden fällen ist 306 c (+). außerdem 303/305 (+). Dann würde ich 308 noch prüfen, fahrlässig. körperverletzungsdelikte hab ich da noch gar nicht. Naja und dann das ganze für den B als Beihilfe. Lieg ich damit total falsch?? das ist soooo viel. |
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16.02.2011, 12:17
Beitrag: #62
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RE: Strafrecht II. 1 Ha
(15.02.2011 22:49)LawMari schrieb: Hallo! also ich prüfe nur 306 c mit 306 I Nr1 als grunddelikt, das lass ich auch durchgehen. und dann nur noch 308 als wahrscheinlich fahrlässigkeitsdelikt. es geht ja darum, den r wegen brandstiftung mit todesfolge dranzubekommen. dazu benötigt man ja eines der grunddelikte 306a bis b. ich habe das als ersten prüfungspunkt gewählt (objektiver Tatbestand, 1. brandstiftung nach 306 bis 306 b, dort bejahe ich dann ja 306 I Nr.1) dadurch erübrigt sich die prüfung der restlichen tatbestände und ich kann direkt auf 306c gehen. ich muss das aber auch tun weil es sonst einfach zu umfangreich wird. ich bin auf seite 18 und hab noch nichtmal 308 geprüft, geschweigedenn die Teilnahme des B. KV Delikte? wo? |
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16.02.2011, 13:46
Beitrag: #63
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RE: Strafrecht II. 1 Ha
Je nachdem ob das "nicht daran denken" vorsatz ist oder nicht würde ich dann (wenn es fahrlässigkeit ist) 222, 229 prüfen, oder wenn er vorsätzlich ist 211.
das problem ist echt der platz... da wir ja keine konkurrenzen prüfen sollen muss man ja eigentlich alles ansprechen oder? |
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17.02.2011, 11:24
Beitrag: #64
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RE: Strafrecht II. 1 Ha
Nochmal ne Frage: wenn man davon ausgegangen ist, dass die explosion eine unwesentliche abweichung vom Kausalverlauf ist und der R also vorsatz bezüglich der Brandstiftung hat, muss man dann nicht konsequenter Weise auch sagen, dass er Vorsatz bezüglich des 308 hat?
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17.02.2011, 17:50
Beitrag: #65
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RE: Strafrecht II. 1 Ha
sieht jemand ein problem bei 308?
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17.02.2011, 20:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2011 20:55 von Chrischi.)
Beitrag: #66
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RE: Strafrecht II. 1 Ha
Mich irritiert ein bisschen, dass hier jeder die Brandstiftung bejaht.. Ich verstehe den Sachverhalt so, dass es überhaupt nicht zu einem Feuer kommt und schon gar nicht zu einem, welches aus eigener Kraft weiterbrennen könnte, wie es ja die Tathandlung eigentlich verlangen würde. . .
Da dann sowas anzunehmen wie: "Zerstörung durch Brandlegung, weil Brandlegung Explosion hervorgerufen hat" klingt für mich etwas ... nunja. Konstruiert? Ich sehe keinen Grund, nicht direkt schon bei §306 rauszufliegen. Auf die arme Ancilla kann man über §308 III hat ja trotzdem noch zu sprechen kommen, + die Fahrlässigkeit und die Beihilfe von B... mir scheint fast, als wäre das Seitenlimit dann plötzlich sehr fair. ![]() Übersehe ich da irgendwas? |
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17.02.2011, 21:57
Beitrag: #67
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RE: Strafrecht II. 1 Ha
(17.02.2011 20:54)Chrischi schrieb: Mich irritiert ein bisschen, dass hier jeder die Brandstiftung bejaht.. Ich verstehe den Sachverhalt so, dass es überhaupt nicht zu einem Feuer kommt und schon gar nicht zu einem, welches aus eigener Kraft weiterbrennen könnte, wie es ja die Tathandlung eigentlich verlangen würde. . . ich bin der meinung, dass es keine versuchte brandstiftung ist, da es hier nicht um das in brand setzen (alt. 1) sondern um das in brand legen (alt.2) geht! zu dieser alt. gibt es verschiedene ansichten und eine ist der auffassung dass eine brandlegung jede handlung ist, die auf das verursachen eines brandes abzielt! das ist jedenfalls meine begründung.. ich hab da aber nochmal ne andere frage, welche tatbestände habt ihr bzgl. der beihilfe geprüft? |
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18.02.2011, 08:27
Beitrag: #68
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RE: Strafrecht II. 1 Ha
(17.02.2011 20:54)Chrischi schrieb: Mich irritiert ein bisschen, dass hier jeder die Brandstiftung bejaht.. Ich verstehe den Sachverhalt so, dass es überhaupt nicht zu einem Feuer kommt und schon gar nicht zu einem, welches aus eigener Kraft weiterbrennen könnte, wie es ja die Tathandlung eigentlich verlangen würde. . . muss es auch nicht
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