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Strafrecht II. 1 Ha
02.02.2011, 13:22
Beitrag: #1
Strafrecht II. 1 Ha
Hi, schreibt jemand von euch die Ha mit ?
Wenn ja Lust af Austausch von Informationen ?
lg
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02.02.2011, 14:58
Beitrag: #2
RE: Strafrecht II. 1 Ha
bin auch dabei :-)
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02.02.2011, 15:24
Beitrag: #3
RE: Strafrecht II. 1 Ha
Ich schreib auch mit und fänd es gut, wenn man sich mal austauschen würde...
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02.02.2011, 15:28
Beitrag: #4
RE: Strafrecht II. 1 Ha
Ich werf mal was in den Raum:

- G. ist nicht arglos, als sie sich schlafen legt.
- error in persona beim S. welche Folge hat das f. d. Anstifter
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02.02.2011, 15:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2011 15:39 von hhjurastudentin.)
Beitrag: #5
RE: Strafrecht II. 1 Ha
der error in persona ist ja unbeachtlich für die strafbarkeit des S.

da dieser irrtum unbeachtlich ist, ist dies meiner meinung auch irrelevant für die strafbarkeit bei R.
wie wärs wenn man sich mal im rhs zusammen setzen würde ??? werfe ich mal so in den raum.....
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02.02.2011, 15:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2011 15:45 von say_sunny3132.)
Beitrag: #6
RE: Strafrecht II. 1 Ha
Ja, klar! Bei einem oder mehreren Treffen wäre ich dabei.
Bin morgen, Freitag und Samstag im rhs

Gibt da aber noch ne andere Meinung, die sagt, dass der error in persona dann f. d. Anstifter
eine aberratio ictus sein soll. Ist aber eher Mindermeinung.
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02.02.2011, 15:52
Beitrag: #7
RE: Strafrecht II. 1 Ha
ja, wollte mich eben auch korrigieren....habe diesen streit gerade gefunden
ich denke...man wirft da ein streit auf und entscheidet sich für die herrschende meinung .....
suche noch etwas ....

also ich kann an die tage kommen.....

mir ist jeder tag recht, bin für vorschläge offen.

meinetwegen können wir uns auch morgen treffen..
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02.02.2011, 16:00
Beitrag: #8
RE: Strafrecht II. 1 Ha
So würd ichs auch machen :-)

Ich kümmer mich jetzt mal um die Brandstiftungsdelikte...bis morgen :-)
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02.02.2011, 16:14
Beitrag: #9
RE: Strafrecht II. 1 Ha
bis morgen....Wink
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03.02.2011, 19:00
Beitrag: #10
RE: Strafrecht II. 1 Ha
ist jemand schon beim zweiten tatkomplex?
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