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Exmatrikulation und mündliche Prüfung
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20.03.2011, 11:58
Beitrag: #1
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Exmatrikulation und mündliche Prüfung
Hallo,
habe eine Frage. Habe gerade die Klausuren hinter mir. Mir wurde mitgeteilt, dass man für die mündliche Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung nicht mehr als Student immatrikuliert sein muss. Überlege nun, die Studiengebühren und den Semesterbeitrag zu sparen. Ich frage mich aber, was bei Nichtbestehen der Klausuren ist. Für den Wiederholungsversuch müsste man doch wieder immatrikuliert sein, oder ? Wäre eine erneute Immatrikulation ohne Probleme möglich ? Wie verhält es sich damit, dass man ja für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nachweisen musste, dass man die letzten zwei Semester als Student immatrikuliert war. Ist dies auch bei einem Wiederholungsversuch nötig ? ( Dann wäre dies ja durch die zwischenzeitliche Exmatrikulation ausgeschlossen ). Hat jemand eine Ahnung wär dafür zuständig ist ? Das JPA ? Werde von einer Stelle an die nächste verwiesen :-( Vielen Dank im Voraus. |
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26.03.2011, 10:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2011 10:53 von Eto.)
Beitrag: #2
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RE: Exmatrikulation und mündliche Prüfung
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf den Blick in's Gesetz. Den nehm ich Dir jetzt auch nicht ab. Ich weiss, dass ich mich damals aus reiner Vorsicht gegen eine Exmatrikulation entschieden hatte, da es auch für die staatliche Prüfung eine Frist gibt. Ich würd's nicht machen, das Risiko sind die paar Kröten nicht Wert. Wenn Du es noch nicht in Anspruch genommen hast, kannst Du auch das Urlaubssemster nehmen, das spart kräftig. Begründung: Vorbereitung auf mündliche Prüfung.
Beachte ausserdem: Wenn Du Dich exmatrikulierst, wird der volle Krankenkassensatz fällig (150 € mtl +), gegebenenfalls musst Du Dich arbeitslos melden, je nach Deiner Situation, um keine Anspruchskürzung zu riskieren. |
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