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SachenR. II Hausarbeit
06.08.2011, 00:16
Beitrag: #61
RE: SachenR. II Hausarbeit
[quote='§reiterin' pid='69977' dateline='1312581471']
Hallo Leute
hätte da nochmal ne kleine Verständnisfrage:
Bei dem Punkt ,,Kein Recht zum Besitz''
D hat ja Anwartschaftsrecht. Muss ich auf dieses eingehen oder kann ich auch sagen, dass D aufgrund des Kaufvertrages (da kein Rücktritt bei mir) ein Recht zum Besitz hat Huh
Also ist der Kaufvertrag und das Anwartschaftsrecht in diesem Zusammenhang getrennt und durch beide hätte man ein Recht zum Besitz?!?!Hab ich das richtig verstanden?

Mein Vorschlag:
Recht zum Besitz gem. § 986 Abs. 1 BGB

a) dingliche Rechte

Fraglich ist, ob dem Vorbehaltskäufer ein dingliches Besitzrecht aus seinem Anwartschaftsrecht zusteht?
Meinung A: Ja....
Meinung B: Nein ...

Entscheidung ...

b) obligatorisches Besitzrecht

obligatorisches Besitzrecht aus dem Kaufvertrag

c) Gesamtergebnis
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06.08.2011, 18:09
Beitrag: #62
RE: SachenR. II Hausarbeit
ja danke Smile
aber bin mir nicht sicher, ob ich den Meinungsstreit bringen soll?!
Wer macht es anders??Undecided
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06.08.2011, 19:31
Beitrag: #63
RE: SachenR. II Hausarbeit
hey, und habt ihr schon die zusatzfrage beantwortet? habt ihr irgedwelche tipps??? weiss nicht so richtig worauf man da eingehen soll.....
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06.08.2011, 23:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.2011 11:01 von Double B.)
Beitrag: #64
RE: SachenR. II Hausarbeit
Nein habe da noch nichts zu...

Mal ne andere Frage zu den Ansprüchen B-A
habt ihr da auch diese:

//Anmerkung des Admin: Bitte keine Lösungskizzen posten! Danke.//


Würde mich sehr über jede Kritik freuen!!!!Big Grin
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07.08.2011, 15:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2011 15:53 von Ahmos.)
Beitrag: #65
RE: SachenR. II Hausarbeit
Fehlt noch §433 B-A

Den Meinungsstreit zu dem Recht zum Besitz hab ich auch raus genommen. Julius meinte keine Überflüssigen Prüferein. Der Streit ist mehr als überflüssig.

Zur Zusatzfrage:
Wichtig in der Frage sind die Wörter: Eigentumsvorbehalt, zukünftiges Europa und Rechtsvereinheitlichung. Also letztlich muss man kurz die Lage des EV in Europa aufzeigen, die Probleme darstellen und auf die verschiedenen Theorien zu Rechztsvereinheitlichung eingehen. Also in 24 stunden ist das eh nicht zu machen und die Bücher dazu sind in der Bibi in den letzten tagen auch immer weg irgendwie =(
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07.08.2011, 23:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2011 23:52 von §reiterin.)
Beitrag: #66
RE: SachenR. II Hausarbeit
:)vielen Dank für die gute Antwort!!!

[size=xx-large][size=large]WICHTIG!!!!!!!!!!
[/size][/size]
Hab was beim durchlesen meiner HA entdeckt und würd mal gerne wissen, ob ich jetzt alles falsch habe?!?!?!!Huh

,,darüber hinaus liegt beim eigentumsvorbehalt auch noch keine übergabe nach 929 s. 1 vor. für eine übergabe nach 929 s. 1 ist nämlich erforderlich, dass der veräußerer jeglichen besitzrest verliert. der eigentumsvorbehaltsverkäufer bleibt aber zunächst mittelbarer besitzer, da der eigentumsvorbehalt dazu führt, dass zwischen vorbehaltsverkäufer und vorbehaltkäufer ein besitzmittlungsverhältnis isd 868 entsteht...''

Heißt das jetzt, dass ich keine Übergabe nach § 929 habe weil kein vollständiger Besitzverlust?!?!Und muss ich dann § 930 prüfen??

Bitte sag mir Jemand das ich es richtig habe. Jetzt noch alles zu ändernSad wäre schlimm für mich.....
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08.08.2011, 08:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.2011 08:22 von Ahmos.)
Beitrag: #67
RE: SachenR. II Hausarbeit
Also ich glaub auich, dass etwas ändern um die Uhrzeit am letzten Tag wenig Sinn macht. Dennoch verstehe ich dein Satz garnicht. Welcher veräußerer hat bei uns den noch Besitz behalten? Keiner, die Übergabe nach §929 S.1 war doch immer unproblematisch abgesehen vom nachträglich, vertragswidrigen Eigentumsvorbehalts. In diesem Zusammenhang hat B doch Besitz 100% verloren, nur das Eigentum hat er behalten. Also ich meine, der Eigentumsvorbehaltsveräkufer ist kein mittelbarer Besitzer.
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