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Wiederholungsklausur
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11.07.2011, 13:52
Beitrag: #1
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Wiederholungsklausur
Wie definiert sich im Bezug auf das Thema Wiederholungsklausur der Begriff "nicht teilgenommen" an der ersten Klausur.
Heißt das, man war angemeldet und ist nicht erschienen? Oder Sind 0 Punkte auch "nicht teilgenommen"? Also ich gehe hin und gebe die Klausur nicht bearbeitet ab. Danke |
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11.07.2011, 14:16
Beitrag: #2
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RE: Wiederholungsklausur
Zur Wiederholungsklausur zugelassen wird meines Wissens nur, wer zwischen 1-3 Punkte "vollbracht" hat. Also wohl zumindest ne Skizze abgeben.
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11.07.2011, 14:19
Beitrag: #3
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RE: Wiederholungsklausur
oder mit den Worten von einigen Profs. "mindestens versucht"
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