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Wiederholungsklausur
11.07.2011, 13:52
Beitrag: #1
Wiederholungsklausur
Wie definiert sich im Bezug auf das Thema Wiederholungsklausur der Begriff "nicht teilgenommen" an der ersten Klausur.

Heißt das, man war angemeldet und ist nicht erschienen? Oder Sind 0 Punkte auch "nicht teilgenommen"? Also ich gehe hin und gebe die Klausur nicht bearbeitet ab.

Danke
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11.07.2011, 14:16
Beitrag: #2
RE: Wiederholungsklausur
Zur Wiederholungsklausur zugelassen wird meines Wissens nur, wer zwischen 1-3 Punkte "vollbracht" hat. Also wohl zumindest ne Skizze abgeben.
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11.07.2011, 14:19
Beitrag: #3
RE: Wiederholungsklausur
oder mit den Worten von einigen Profs. "mindestens versucht" Angel
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