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Polizeirecht Hausarbeit
12.08.2011, 11:31
Beitrag: #31
RE: Polizeirecht Hausarbeit
weiß jemand, wie sich unmittelbarer Zwang und Gewahrsam zu einander verhalten?
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20.08.2011, 13:59
Beitrag: #32
RE: Polizeirecht Hausarbeit
Welche Klageart habt ihr denn? Die Fortsetzungsfeststellungsklage, oder?

Habt ihr auch Staatshaftungsansprüche geprüft?
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20.08.2011, 16:48
Beitrag: #33
RE: Polizeirecht Hausarbeit
wieso denn FFK? Und Staatshaftungsansprüche wofür?
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21.08.2011, 11:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2011 11:20 von Sequestra.)
Beitrag: #34
RE: Polizeirecht Hausarbeit
Ja...habs nicht richtig fertig gedacht.
Er will ja gegen den Kostenbescheid vorgehen und nicht gegen die Aktionen der Polizisten.
Dann ist wohl die Anfechtungsklage besser.
Bin auch der Meinung, dass dass die Polizisten die Versammlung nicht ordnungsgemäß aufgelöst haben und dass die In-Gewahrsamnahme deshalb unrechtmäßig war und deshalb Staatshaftungsansprüche in Frage kommen. Muss das aber erst noch mal bissl nachlesen.
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23.08.2011, 12:09
Beitrag: #35
RE: Polizeirecht Hausarbeit
Würde die Prüfung von Staatshaftungsansprüchen nicht ein wenig an der Aufgabenstellung vorbei gehen. Schließlich sollen wir alle im SV aufgewurfenen Rechtsfragen lösen. Und ich finde im SV nichts davon, das R auch SE haben will.
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23.08.2011, 13:09
Beitrag: #36
RE: Polizeirecht Hausarbeit
Da würde ich mich anschließen, habe auch keine Staatshaftungsansprüche geprüft. Womit ich bis jetzt aber nichts anfangen konnte, ist die Zusammenarbeit von Bunde- und Landespolizei. Das muss ja wohl irgendwie für die Zuständigkeit relevant sein, zu welcher Polizei M und S nun gehören, teilt der Sachverhalt uns nicht mit....
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25.08.2011, 12:08
Beitrag: #37
RE: Polizeirecht Hausarbeit
(23.08.2011 12:09)lärsi schrieb:  Würde die Prüfung von Staatshaftungsansprüchen nicht ein wenig an der Aufgabenstellung vorbei gehen. Schließlich sollen wir alle im SV aufgewurfenen Rechtsfragen lösen. Und ich finde im SV nichts davon, das R auch SE haben will.

Nein! Genau anders herum. Die Polizei will schadensersatz haben. Gans klar. daher musst du nachher auch § 823 BGB prüfen. R handelt vorsätzlich usw. also (+)
Er muss zahlen.
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