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Polizeirecht Hausarbeit
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19.07.2011, 13:16
Beitrag: #1
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Polizeirecht Hausarbeit
Hallöchen wer schreibt denn alles mit
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19.07.2011, 14:24
Beitrag: #2
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
Ich werd wohl mal mitschreiben. Hab zwar schon schönere Sachverhalte gelesen, aber sei es drum ;-)
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20.07.2011, 12:34
Beitrag: #3
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
ich schreibe auch mit... finde den SV " BIS JETZT " eigtl ganz ok...aber ma sehen....man findet ja immer im laufe der bearbeitung paar tücken
![]() Anfechtungklage gegen Kosenbescheid? indiziert doch auch die prüfung, ob Maßnahmen der Polizei (Entfernung Gleisbett und den Transport) rechtmäßig waren???? |
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20.07.2011, 17:05
Beitrag: #4
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
Genau soweit bin ich bis jetzt auch^^
Da am Ende des Sachverhalts steht "Er ist sich jedoch unsicher, ob der Transport zur Polizeidirektion und der unfreiwillige Aufenthalt dort überhaupt von einem Verwaltungsgericht im Rahmen der Kostenforderung überprüft werden wird." Hier steckt ja offensichtlich irgendein Problem was bearbeitet werden soll... Ne Idee? Irgendwas mit ner Sonderzuweisung? |
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20.07.2011, 21:05
Beitrag: #5
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
hab da schon was zu gefunden...^^
die problematik ist, ob von den verwaltungsgerichten im rahmen der überprüfung ob der kostenbescheid rechtmäßig ist auch geprüft wird, ob die ingewahrsamnahme rechtmäßig war...oder ob der beschwerdeführer dies vor dem amtsgreicht machen muss..sprich also zuweisung zu den amtsgerichten bzgl. der ingewahrsamnahme.... also mein ergebnis bis jetzt ist...es wird alles vom verwaltungsgericht geprüft im rahmen der überprüfung der rechtmäßigkeit des kostenbescheids (Enzscheidung des BVerfG) |
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20.07.2011, 21:24
Beitrag: #6
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
Also ich find den Sachverhalt super!! Vor allem gibts ganz viel tolles dazu.
Was soll das aber mit dem niedersächsischen Landesrecht ![]() Da sind ja auch keine Gesetze im Sachverhalt... |
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21.07.2011, 10:26
Beitrag: #7
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
entweder bin ich noch nicht ganz wach oder nur kurz durcheinander....
![]() es liegt doch gestrecktes verfahren vor ??? androhung/festsetzung/anwendung....kein sofortvollzug!! das mit niedersächsischen recht hab ich auch noch nicht genau raus, ob das so von großer bedeutung ist und sich dadurch was ändert :/ |
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21.07.2011, 11:41
Beitrag: #8
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
bin doch zum entschluss gekommen , dass es doch sofortvollzug ist...gestrecktes verfahren macht da keinen sinn denke ich ... falls ich völlig auf dem falschen dampfer bin...sagt bescheid
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21.07.2011, 16:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2011 17:25 von janna.)
Beitrag: #9
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
Wo prüft ihr denn das Problem (s.o. BVerfG Entscheidung...)? Sowas wie: abdrängende Sonderzuweisung bzgl der Ingewahrsamnahme(+) und dann später in der BEgründetheit ausführen dass man die rechtmäßigkeit trotzdem prüft ??? Oder alles beim Verwaltungsrechtsweg?
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24.07.2011, 13:27
Beitrag: #10
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RE: Polizeirecht Hausarbeit
ich hab echt auch noch keine ahnung wo genau ich das einbauen soll :/ aber irgendwie muss es ja bei dem verwaltungsrechtsweg angesprochen werden...hmmm..
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