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STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
19.08.2011, 22:12
Beitrag: #31
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
hey wie siehts bei euch aus? hab jetzt bei T mit 306 d angefangen als schwerstes delikt ,und 306 + 306 a I + II inzident geprüft, danach mach ich bei T mit 222 und 123 weiter, dann mit L Baugefährdung §319 und ebenfalls 222 aber da ist halt P-> garantenstellung aus unterlassen(bzw ingerenz) dann würde ich mit M weiter machen ebenso 222
hat sonst wer noch ideen? hab gestern erst angefangen,wird langsam zeit!
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19.08.2011, 22:21
Beitrag: #32
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
hab das auch so ähnlich geprüft. was mir aber so aufgefallen ist, dass es hier kaum streitpunkte gibt.
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19.08.2011, 23:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2011 23:57 von ane4ka.)
Beitrag: #33
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
und was ist mit totschlag durch unterlassen bei dem L und auch bei der M?
und wieso ist § 306 d schwerstes delikt?

bei § 306 I wird mit einer freiheitsstrafe bis zu zehn jahren bestraft. und bei § 306 d II dagegen gibts eine freiheitsstrafe nur bis zu drei jahren.
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20.08.2011, 14:02
Beitrag: #34
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Hallo, ihr Lieben,

was habt ihr denn im dritten Tatkomplex beim Auftragsakquisiteur?
Ich hab Betrug und § 299 ... und ganz viele Fragezeichen im Kopf
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21.08.2011, 11:15
Beitrag: #35
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Kann mir jmd. sagen, ob der L vorsätzlich handelt??
Er verzichtet bewusst darauf , die balken nicht zu sichern aber vertraut darauf, dass bei einem Brand diese dem Feuer trotzen können.


Vorsatz oder Bewusste fahrlässigkeit hinsichtlich der brandstiftungsdelikte????
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21.08.2011, 13:08
Beitrag: #36
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Liebes "Mineralwasser",
(21.08.2011 11:15)Mineralwasser schrieb:  Kann mir jmd. sagen, ob der L vorsätzlich handelt??
Er verzichtet bewusst darauf , die balken nicht zu sichern aber vertraut darauf, dass bei einem Brand diese dem Feuer trotzen können.


Vorsatz oder Bewusste fahrlässigkeit hinsichtlich der brandstiftungsdelikte????
meines Erachtens liegt bewusste Fahrlässigkeit vor.

Es heißt ja schließlich "Er hatte bewusst darauf [gemeint ist die Sicherung der Balken], weil er meinte, diese würden auch ohne Sicherung nicht in Brand geraten."

Das beinhaltet in meinen Augen ein "Element" des "Da passiert schon nichts" ...

Anders hingegen, wenn es hieße "Dass die Balken dadurch anfangen können zu brennen, nahm er hin" oder "... war ihm egal" oder "...da er Geld sparen wollte, sicherte er die Balken nicht".

Ich hoffe weitergeholfen haben zu können.

Einen schönen Sonntag wünschend verabschiedet sich

HV
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21.08.2011, 13:49
Beitrag: #37
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
(21.08.2011 13:08)Herr Vorragend schrieb:  Liebes "Mineralwasser",
(21.08.2011 11:15)Mineralwasser schrieb:  Kann mir jmd. sagen, ob der L vorsätzlich handelt??
Er verzichtet bewusst darauf , die balken nicht zu sichern aber vertraut darauf, dass bei einem Brand diese dem Feuer trotzen können.


Vorsatz oder Bewusste fahrlässigkeit hinsichtlich der brandstiftungsdelikte????
meines Erachtens liegt bewusste Fahrlässigkeit vor.

Es heißt ja schließlich "Er hatte bewusst darauf [gemeint ist die Sicherung der Balken], weil er meinte, diese würden auch ohne Sicherung nicht in Brand geraten."

Das beinhaltet in meinen Augen ein "Element" des "Da passiert schon nichts" ...

Anders hingegen, wenn es hieße "Dass die Balken dadurch anfangen können zu brennen, nahm er hin" oder "... war ihm egal" oder "...da er Geld sparen wollte, sicherte er die Balken nicht".

Ich hoffe weitergeholfen haben zu können.

Einen schönen Sonntag wünschend verabschiedet sich

HV

Erst Einmal möchte ich dir für deine rasche Antwort Danken und hoffe, dass du Fortschritte bei der Bearbeitung deiner Hausarbeit machst.

Dieses bewusste Verzichten ist doch dann nur der Vorsatz für die Baugefährdung ?
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22.08.2011, 11:46
Beitrag: #38
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
was habt ihr bei der M geprüft? da müsste man diskutieren inwieweit sie ihre ärtzliche pflicht verletzt hat. blicke da aber noch nicht ganz durch..
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22.08.2011, 14:12
Beitrag: #39
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Hey,

ich habe im Moment echt ein totales Problem mit der Zurechenbarkeit bei § 306d StGB. Ich hänge bei der kumulativen Kausalität fest, da wenn L die Balken ordnungsgemäß gegen Feuer gesichert hätte, der Brand gar nicht erst entstanden wäre ...
Aber dann müsste ma die Strafbarkeit ja immer verneinen...
Hat jmd einen Tipp für mich?!

lg
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22.08.2011, 17:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.08.2011 17:20 von Herr Vorragend.)
Beitrag: #40
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Liebes Mineralwasser,
(21.08.2011 13:49)Mineralwasser schrieb:  
(21.08.2011 13:08)Herr Vorragend schrieb:  Liebes "Mineralwasser",
(21.08.2011 11:15)Mineralwasser schrieb:  Kann mir jmd. sagen, ob der L vorsätzlich handelt??
Er verzichtet bewusst darauf , die balken nicht zu sichern aber vertraut darauf, dass bei einem Brand diese dem Feuer trotzen können.


Vorsatz oder Bewusste fahrlässigkeit hinsichtlich der brandstiftungsdelikte????
meines Erachtens liegt bewusste Fahrlässigkeit vor.

Es heißt ja schließlich "Er hatte bewusst darauf [gemeint ist die Sicherung der Balken], weil er meinte, diese würden auch ohne Sicherung nicht in Brand geraten."

Das beinhaltet in meinen Augen ein "Element" des "Da passiert schon nichts" ...

Anders hingegen, wenn es hieße "Dass die Balken dadurch anfangen können zu brennen, nahm er hin" oder "... war ihm egal" oder "...da er Geld sparen wollte, sicherte er die Balken nicht".

Ich hoffe weitergeholfen haben zu können.

Einen schönen Sonntag wünschend verabschiedet sich

HV

Erst Einmal möchte ich dir für deine rasche Antwort Danken und hoffe, dass du Fortschritte bei der Bearbeitung deiner Hausarbeit machst.

Dieses bewusste Verzichten ist doch dann nur der Vorsatz für die Baugefährdung ?
um es mit den Worten von Hr. Prof. Dr. Hatje auszudrücken: So ist es!

Zwar handelt er fahrlässig in Bezug auf die Gefährdung von Leib / Leben anderer Menschen und auch mglw auch bzgl der Brandstiftung (falls man dieses durch Unterlassen bejahen möchte). Aber hinsichtlich des Verstoßes gegen die "anerkannten Regeln der Technik", wie es so schön in § 319 heißt, handelt er vorsätzlich.

Und wenn ich schonmal dabei bin, Antworten zu formulieren...

Liebe/r "Bloody Mary",

die kumulative Kausalität besagt doch im Endeffekt salopp formuliert nur "das eine geht nicht ohne das andere". Gerade weil die Balken mit Sicherung nicht angefangen hätten zu brennen, und weil eben zur "Nichtsicherung" noch die "Zündelei" der T dazu kommt, sind beide Handlungen "kumulativ kausal" bestimmte Erfolge ...

Herzliche Grüße sendend wendet sich nun wieder seiner Hausarbeit zu

HV
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