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STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
01.08.2011, 14:35
Beitrag: #1
STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Hey Leute,

Strafrecht geht ja ab heute los...Viele werden ja wahrscheinlich erst am 8.08 nach Baurecht damit anfangen. Trotzdem können hier ja schonmal erste Gedanken und Eindrücke gesammelt werden...

Für kollegiales Zusammenarbeiten!

Gruß
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02.08.2011, 16:21
Beitrag: #2
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Bin auch ab morgen dabei.

Sehr schön schon einmal:

"Sie schicken die Arbeit per Post. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Der Poststempel vom 0. September 2011 ist maßgeblich für die Annahme der Hausarbeit (Freistempler werden nicht anerkannt)."
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03.08.2011, 00:03
Beitrag: #3
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Hallo,

erstmal vielen Dank für die Eröffnung des "Threads". Ich hoffe - genauso wie der "Initiator" - auch auf fruchtbare Diskussionen.

Einige Gedanken habe ich mir schon um den Sachverhalt gemacht. Im ersten TK (Tatkomplex) wird wohl die Brandstiftung eine tragende Rolle spielen.

Ein Satz, der mir nun ein wenig komisch anmutet, ist folgender: "An die Brandgefahr dachte die [gemeint ist die T, welche den Brand am Haus verursacht hat] dabei nicht."

Wenn ich das richtig verstehe, wird man die "Vorsatztaten" von §§ 306 - 306c" allesamt verneinen können und mit der "fahrlässigen Brandstiftung gem. § 306d" weitermachen müssen.

Trifft das zu?

Nunja, ansonsten stellt sich - glaube ich - ein großes "Aufbauproblem". Denn soweit ich mich schon in die "Materie" hineingelesen habe, gibt es (mehr als einen) Streit, ob bestimmte Absätze in den §§ 306 ff. Grundtatbestände oder Qualifikationen darstellen sollen.

Ansonsten habe ich noch die "Baugefährdung" gem. § 319 I,II ins Auge gefasst und beim dritten TK den Betrug (der allerdings wohl gar keiner ist).

Nun, "soweit" erstmal. Nett wäre ein "sukzessiver" Austausch mit aktuellen "Entwicklungen" was die HA (Hausarbeit) angeht.

Es grüßt zu später Stunde

HV
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03.08.2011, 11:44
Beitrag: #4
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Hallo, LeidensgenossenRolleyes
in dem 1TK könnte man unterlassene Hilfeleidtung prüfen. man müsste wphl diskutieren inwieweit die Ärztin ihre Pflicht verletzt hatte..

Und was ich mir noch überlegt habe Totschlag des P durch den L, da dieser es ja versäumt hat ordnungsgemäße balken einzubauen und somit dolus eventualis hatte.
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04.08.2011, 01:15
Beitrag: #5
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Das geht ja sehr gut los hierSmile Brauchbares Feedback gibt es von mir ab dem 8.08
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07.08.2011, 18:45
Beitrag: #6
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
ich schreibe auch die hausarbeit mit, mir macht zurzeit die strafbarkeit des L zu schaffen. ich weiss nicht,welche in betracht kommen könntenConfused
viele grüsse
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08.08.2011, 12:25
Beitrag: #7
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Verlängerung der Bearbeitungszeit bis zum 13.09.
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08.08.2011, 17:55
Beitrag: #8
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
wie unnötig...5 Wochen sind eh mehr als genug und man hat in der Stabi doch auch Juris und beck-online Zugang oder?
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09.08.2011, 19:58
Beitrag: #9
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Hausfriedensbruch durchprüfen und am Ende den fehlenden Strafantrag feststellen?
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09.08.2011, 23:21
Beitrag: #10
RE: STRAFRECHT V 2. HAUSARBEIT
Irgendwie drängt sich die Problematik Retterschäden sehr auf, aber wenn man nur eine fahrlässige Brandstiftung bejaht wird das Grunddelikt für 306c nicht erfüllt.... Habt ihr da ne Lösung?
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