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Wirtschaftsverwaltungsrecht HA
12.08.2011, 12:03
Beitrag: #1
Wirtschaftsverwaltungsrecht HA
Hey zusammen,
schreibt dieses Semester niemand die WiVerwR HA mit?
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14.08.2011, 12:28
Beitrag: #2
RE: Wirtschaftsverwaltungsrecht HA
Hey,

ich schreibe die auch!
Habe einige Schwierigkeiten damit, ob ein VA oder zwei VA´s (Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Schließungsverfügung) vorliegen.
Wie siehst du das?
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14.08.2011, 13:17
Beitrag: #3
RE: Wirtschaftsverwaltungsrecht HA
Also ich dachte bisher der als "Schließungsverfügung" bezeichnete VA ist die Rücknahme der Gaststättenerlaubnis, da daraus die Nichtigkeit der Erlaubnis hervorgeht. Oder lieg ich damit falsch?
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14.08.2011, 15:21
Beitrag: #4
RE: Wirtschaftsverwaltungsrecht HA
Dachte ich zunächst auch, aber die Schließungsverfügung richtet sich nach § 15 Abs. 2 GewO i.V.m. § 31 GastG und ist vollstreckbar, ihre Voraussetzung ist aber ein Widerruf oder das eine Genehmigung erst gar nicht bestand. In dem Fall geht der Widerruf der Gaststättenerlaubnis aber erst aus der Schließungsverfügung hervor. Man könnte also annehmen es legen zwei VA´s vor: die Schließungsverfügung und der Widerruf
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16.08.2011, 13:26
Beitrag: #5
RE: Wirtschaftsverwaltungsrecht HA
Ich bin gerade ein wenig unsicher, ob ich mich mit der Fristberechnung iwie vertan hab...Ist die Klage bei euch auch verfristet oder hab ich da was übersehen? Und noch ´ne andere blöde Frage: Geht ihr bei der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges auf die ganzen Theorien zur öff.-rechtl. Streitigkeit ein? Ich bin unsicher, weils zwar erkennbar öff.-rechtl. ist, aber andererseits das hier ´ne Hausarbeit und keine Klausur ist...Mir macht das echt zu schaffen einzuschätzen was ich kurz halten darf und was nicht..
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