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Schuldrecht BT III HA - Plate
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23.09.2011, 00:08
Beitrag: #31
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
Wohl aber eine nützliche nach §996. Das reicht aus.
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23.09.2011, 11:10
Beitrag: #32
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
Mit dem Rückzahlung des von der WISP gezahlten Kaufpreises, ist der Kaufpreis iHv. 4000,-oder der gesamte Kaufpreis gemeint.
@ Lux: warum ist der Anspruch bei § 273 II nicht fällig? |
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23.09.2011, 17:12
Beitrag: #33
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
Hi!
Wie viele Seiten habt ihr für Teil 1 geschrieben? Und an wen richtet sich die Leistung der Zahlung der Zinsen? An die GE oder an die Bank? |
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24.09.2011, 16:40
Beitrag: #34
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
Teil 1--> 20 Seiten...
Hat schon jemand eine Idee was mit dieser Tagesgeldanlage sein könnte? Habe noch nicht gesehen, wo man das einbringen kann außer in § 987 II... Der ist ja aber nicht anwendbar, da sie ja nicht Bösgläubig war... |
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26.09.2011, 09:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.09.2011 09:18 von Lux.)
Beitrag: #35
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
@ Sarah
Die Fälligkeit richtet sich nach §1001, spricht durch besitznahme der GE oder durch Genehmigung derGE. Beides liegt nicht vor: Nicht fällig im Sinne des §273 II. Kaufpreis ist bei mir der gesamte (2,5 Mil.), die ich aber in getrennter Prüfung, also jede Tilgungssumme für sich, geprüft und nach kleinem Streit (obs ne Zuwendung der GE oder ehr eigene Schuld der WISP war) mit einbeziehe. Ich habe 16 Seiten für Teil 1. Zur Tagesgeldeinlage hab ich noch kein Gedanke. |
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26.09.2011, 09:59
Beitrag: #36
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
(26.09.2011 09:17)Lux schrieb: @ Sarah seh ich auch so. thema gezahlte schuld- und tilgungsleistungen der WISP an die Bank der GE: kann WISP deiner Meinung nach bei GE kondizieren (Leistungskondiktion) bezügl erster Rate? Und was ist der Unterschied bezügl der zweiten Rate, nach Rechtshängigkeit? Ändert sich da was, evtl § 814? (was ich eigentl ausschließe) denke, dass da trotzdem irgendein Unterschied besteht, den ich momentan noch nich sehe. Vllt kann jmd Klarheit schaffen. Bezügl Tagesgeld: muss GE, da ja die Möglichkeit bestand, zusätzlich Zinsen herausgeben? -> (-), da nur tatsächlich erlangte Zinsen herauszugeben sind. |
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26.09.2011, 14:12
Beitrag: #37
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
@M_E
Ja, die WISP muss sich an die GE halten bezüglich der Raten. Das ist auch der Grund warum sie den vollen Kaufpreis den Ansprüchen der GE entgegenhalten kann. Der Unterschied beider raten ist augenscheinlich, dass die WISP bei der zweiten Kenntnis der arglistigen Täuschung hat. Da sie dem aber kein Glauben schenkt ändert das bei mir nicht (814 "gewusst"). Aber vielleicht wird es ja noch anderweitig wichtig. @ frieda Also ich schreibe, dass dort ein Streit über die dokmatische Einschätzung gibt. Dieser Streit macht aber nur Sinn wenn auch ein Zurückbehaltungsrecht tatsächlich vorliegt und prüfe dann die 3 Zurückbehaltungsrechte um am Ende festzustellen, dass der Streit von bedeutung ist. Ich habe nicht gelesen, dass der Streit nur bei nachfolgenden Ansprüchen nach §987 ff. wichtig wäre. (Woher hast du das?) Ob ich ihn drin lasse ist aber noch unsicher, da im vorliegenden Fall sich die WISP eh auf ihr "Recht zum Besitz" bezieht was beide Meinungen zum selben Ergebnis führen lassen. Eigentlich ist der dogmatische Streit daher nicht so wichtig aber wohlauch zu wichtig um garnichts zu schreiben. ich halte es kurz. |
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26.09.2011, 15:14
Beitrag: #38
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| RE: Schuldrecht BT III HA - Plate | |||
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26.09.2011, 20:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.09.2011 20:31 von Lux.)
Beitrag: #39
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
Die 500.00 sind Gegenstand der Zurückbehaltungsrechte §§273 II und §1000. Ist doch klar. Demnach zum Teil nicht Fällig bzw. kann nur Herausgabungsansprüchen entgegengehalten werden.
PS: Ich komme auf keine übermäßigen "Überschriften". Bin maximal bei aa) im Bezug auf die inzidente Prüfung des Anspruchs der WISP gegen GE aus §812. Das ist also die fünfte Überschrift. |
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27.09.2011, 13:01
Beitrag: #40
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RE: Schuldrecht BT III HA - Plate
Moin
Also sehe ich das richtig 894 + inzident 985 + ? habt ihr die Anfechtung oder Sittenwidrigkeit angenommen? |
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