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STRAFRECHT V HA Tippelskirch
04.10.2011, 01:17
Beitrag: #11
RE: STRAFRECHT V HA Tippelskirch
Ja so denk' ich..
Was prüft ihr denn eigentlich bei F??
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06.10.2011, 17:28
Beitrag: #12
RE: STRAFRECHT V HA Tippelskirch
Wie seht ihr eigentlich die Beteiligung des T an den Straftaten der O und des F?
Kommt für euch dort eine Mittäterschaft, mittelbare Täterschaft oder eine Teilnahme in Betracht?
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07.10.2011, 09:42
Beitrag: #13
RE: STRAFRECHT V HA Tippelskirch
Im Tatkomplex "Handy flashen":
Ich habe für T Anstiftung des F angenommen.
Dann hab ich für T § 265a angeprüft aber verneint.
Was ich aber in diesem Tatkomplex noch für T annehmen kann, weiß ich nicht...er bezahlt ja über seine eigene SIM-Karte.

Die O ist bei mir straflos.
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