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Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
08.09.2011, 13:22
Beitrag: #1
Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
Gruß allerseits,

ich möchte in diesem Thread allen Teilnehmern der 2. Hausarbeit die Möglichkeit geben, sich auszutauschen.

Fragen, Anregungen, etc. sind erwünscht!
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10.09.2011, 22:23
Beitrag: #2
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
Hi, also ich schreibe diese ha auch mit....noch jemand? lust auf einen austausch? lh
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11.09.2011, 23:27
Beitrag: #3
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
Also, womit ich mich beschäftige, sind gerade folgende zwei Fragen:

1. Wie baue ich die 1. AGB-Prüfung in den Fall ein? Ich habe mir von einem Juristen sagen lassen, dass das bei der "Kenntnis" erörtert werden soll, wie das konkret aussieht hat man mir aber auch nicht sagen wollen/können....

2. Woraus nehme ich den Anspruch V gegen M: aus AGB ?
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12.09.2011, 17:35
Beitrag: #4
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
aus maklervertrag/mäklervertrag?
was hälst du davon ?
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12.09.2011, 20:22
Beitrag: #5
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
Zwischen V und M besteht doch aber kein maklervertrag/mäklervertrag.

Ich hab mich gefragt, ob man das iwie aus der Bürgschaft entnehmen kann?
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13.09.2011, 17:30
Beitrag: #6
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
Hi! ich würd sagen, der Anspruch zwischen M und V basiert auf dem Bürgschaftsvertrag.
Aber ich hab da auch so meine Probleme mit den AGB´s...
Würdet Ihr die auch unter Anspruch entstanden prüfen, z. B. bei der Kausalität oder später?
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14.09.2011, 00:08
Beitrag: #7
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
(11.09.2011 23:27)Paragraph schrieb:  Also, womit ich mich beschäftige, sind gerade folgende zwei Fragen:

1. Wie baue ich die 1. AGB-Prüfung in den Fall ein? Ich habe mir von einem Juristen sagen lassen, dass das bei der "Kenntnis" erörtert werden soll, wie das konkret aussieht hat man mir aber auch nicht sagen wollen/können....

2. Woraus nehme ich den Anspruch V gegen M: aus AGB ?

zwischen makler und S ist ein maklervertrag zustande gekommen, und für den maklerlohn ist es wichtig, dass es eine Kausalität zwischen der maklertätigkeit und dem hauptvertrag (hier mietvertrag) besteht. wenn der kunde schon vorkenntnis von dem objekt hatte, besteht keine kausalität und der makler bekommt seinen lohn nicht. deswegen diese AGB-makler versucht diese Vorkenntnis auszuschließen. ich habe sie bei der Kausalität geprüft. es gibt zwei meinungen dazu, ob man die Vorkenntnis durch AGB ausschließen kann oder nicht.
so habe ich zumindest mit den ersten AGB gemacht.
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14.09.2011, 09:59
Beitrag: #8
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
@ paragraph ich war gedanklich bei einer anderen frage, aber du hast recht

ich bin bei der frage, er ist eine privatperson, wie spiegelt sich das wieder, dass er einen gewerbemietvertrag unterschrieben hat.

denn im gewerbemietrecht gelten ja andere sonderregel
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14.09.2011, 10:38
Beitrag: #9
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
(14.09.2011 09:59)hhjurastudentin schrieb:  @ paragraph ich war gedanklich bei einer anderen frage, aber du hast recht

ich bin bei der frage, er ist eine privatperson, wie spiegelt sich das wieder, dass er einen gewerbemietvertrag unterschrieben hat.

denn im gewerbemietrecht gelten ja andere sonderregel

ich hab mit dem gewerbemietvertrag probleme. hab bis jetzt auch gefunden, dass da andere vorschriften gelten. kannst du dazu noch was sagen? dürfte er den abschließen? gibts da verschiedene meinungen oder muss man das einfach kurz problematisieren?
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14.09.2011, 12:50
Beitrag: #10
RE: Schuldrecht BT II 2. Hausarbeit Sommersemester 2011
@ calisto ...leider bis jetzt nicht. und meine problem ist eben, dass ich nicht denke, dass dieser punkt allein nur kurz problematisiert wird....

bin noch auf der suche, sobald ich was weiß , teile ich es dir und den anderen mit
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