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Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
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12.09.2011, 09:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2011 08:56 von Panda.)
Beitrag: #1
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Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
Hellow,
schreibt jemand diese Hausarbeit? Ist jemand am Austausch interessiert? Sachverhalt: Anlässlich des 50. Jahrestages des Mauerbaus sieht das Haus der Deutschen Geschichte, eine der Bundesregierung angegliederte Zentralbehörde, ein umfassendes Gedenkprogramm vor, als dessen Höhepunkt es einen Festakt in der Gedenkstätte der Berliner Mauer ausrichtet. Zu diesem Ereignis sind hochrangige Gäste aus der Politik, Kultur, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geladen. Wenige Tage vor dem Festakt versendet ein privater Verlag im Auftrag des Hauses der Deutschen Geschichte an die geladenen Gäste die Festausgabe der Vierteljahreszeitschrift Zeitgeschichte analysiert, deren Herausgeber das Haus der Deutschen Geschichte ist. Darin veröffentlicht wird ein Beitrag des anerkannten Wissenschaftlers W zur historischen Einordnung des Mauerbaus in das weltpolitische Geschehen nach dem Zweiten Weltkrieg. Als Schlussfolgerungen aus seinen Untersuchungen hält W fest: „Es ist an der Zeit, den Blick nicht mehr auf die Verfehlungen einzelner politischer Entscheidungsträger zu richten, sondern darauf, was der Mauerbau tatsächlich war: eine zwingende Folge des Zweiten Weltkrieges.“ Der Leiter des Hauses der Deutschen Geschichte, L, erlangt erst nach Versand der Festausgabe Kenntnis von deren Inhalten. Er ist entsetzt und empört, da die skandalösen Schlussfolgerungen des W mit dem Selbstverständnis seiner Einrichtung konfligierten und niemals Eingang in die Festausgabe der Zeitschrift hätten finden dürfen. In seiner Empörung lässt er es sich nicht nehmen, diesen, wie er es nennt, „einmaligen, unerhörten Vorgang“ in seiner Festrede auf dem Festakt in der Gedenkstätte der Berliner Mauer zu verurteilen und die mediale Aufmerksamkeit für die deutliche Distanzierung des Hauses der Deutschen Geschichte von dem „die Ansichten des Hauses nicht widerspiegelnden“ Beitrag des W zu nutzen. L verleiht seiner Betroffenheit schließlich dadurch Ausdruck, dass er sich bei den Gästen, die sich durch den Beitrag verunglimpft sehen, „in aller Form“ entschuldigt und versichert, dass der noch vorhandene Auflagenbestand makuliert würde. W ist empört. Er sieht sich durch die Äußerungen des L in seinen Grundrechten verletzt. Sie erweckten den Anschein, er vertrete revisionistische, extremistische Ansichten zur historischen Bewertung des Mauerbaus. Insbesondere die Ankündigung, den verbliebenen Auflagenbestand einzustampfen, empfinde er als Stigmatisierung durch das Haus der Deutschen Geschichte, das die fachliche Auseinandersetzung mit seinen Forschungsergebnissen scheue. Unerhört sei vielmehr, dass L die Grundrechtsrelevanz seiner Äußerungen leugne. Dabei seien die Folgen für ihn, W, dramatisch, da er von verschiedenen Vortragsveranstaltungen ausgeladen und von Veröffentlichungen in namhaften Zeitschriften ausgeschlossen würde. Auch als Mensch fühle er sich durch das ohnehin kompetenzwidrige Verhalten des L herabgesetzt. Er macht deshalb – allerdings erfolglos - vor den Verwaltungsgerichten einen Folgenbeseitigungsanspruch geltend. Nach Erschöpfung des Rechtswegs erhebt W form- und fristgerecht Verfassungsbeschwerde, mit der er die Verletzung seiner Grundrechte durch die Äußerungen des L geltend macht. Hat seine Beschwerde Aussicht auf Erfolg? |
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12.09.2011, 16:29
Beitrag: #2
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
Hi,
ich schreibe auch die Hausarbeit, hab auch schon n bisschen angefangen. ich hab das Gefühl das da einige Haken im Sachverhalt drin... Grüße |
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12.09.2011, 21:31
Beitrag: #3
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
Moin,
bin auch grad dabei und habe die gleichen Bedenken wie Maddze. Aber vielleicht seh ich das ganze auch zu kompliziert. |
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13.09.2011, 22:19
Beitrag: #4
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
Moin,
schreibe auch die Hausarbeit..? Ich habe eine Frage an euch... Bei der Begründetheitsprüfung der Freiheitsgrundrechte bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde (wie in unserem Fall), wie geht man vor, wenn kein einschränkendes Gesetz vorhanden ist, sonder nur ein Realakt und die nachfolgenden Urteile. Wenn z.B. bei der Meinungsfreiheit kein einschränkendes Gesetz vorhanden ist, weicht man auf kollidierendes Verfassungsrecht aus. Oder ist mein Gedankengang ein falscher Gedankengang? Perfekt wäre, wenn ihr ein Prüfungsschemata hättet.
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13.09.2011, 23:59
Beitrag: #5
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
Hallo,
ist das Verhalten des L denn als Realakt zu deuten? Und was ist mit der Kompetenz? Der W behauptet ja, dass Ls Verhalten ohnehin kompetenzwidrig war...habt ihr dazu ein gutes Buch, das ihr empfehlen könnt? Welche Art. kommen denn bei euch in die engere Auswahl? Habe gerade erst mit der HA begonnen und habe zunächst an die Meinungsfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit, die Berufsfreiheit und zum Schluss an die allgemeine Handlungsfreiheit gedacht!?! Natürlich müssen dann Verdrängungen wie lex specialis usw beachtet werden. Ich würde in der Beschwerdebefugnis aber eine Verletzung dieser GR als möglich erachten! Lg |
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14.09.2011, 20:14
Beitrag: #6
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
W reicht doch die VB ein, weil er die Verletzung seiner Grundrechte DURCH die Äußerung des L geltend machen will. Sprich er will also nur den Akt der Exekutive angreifen, nicht das Gerichtsurteil! Oder wie ist das? Oder sagt man dann, dass er gleichzeitig das Urteil des Verwaltungsgerichts angreifen muss, weil es ihm ja sonst nichts bringt. Wenn er nur den Exekutivakt, nicht aber das Gerichtsurteil angreift, dann bleibt letzteres doch bestehen!!! Ich versteh das i-wie nicht so ganz....
Bin über jeden Tip dankbar.... |
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18.09.2011, 16:11
Beitrag: #7
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
![]() Die Hausarbeit ist crazy |
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18.09.2011, 16:31
Beitrag: #8
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
john rambo inwiefern meinst du es,die hausarbeit ist crazy?
hast du fragen oder beschwerden dann frag uns doch ruhig keine angst, wir beißen nicht grrrrrrrrr
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18.09.2011, 16:34
Beitrag: #9
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
Das aber Lieb
Wir können uns auch gern in der Bib treffen und dann uns, während wir einen schmackhaften Cafe trinken, über das Thema unterhalten. |
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18.09.2011, 16:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2011 16:36 von Cat Woman.)
Beitrag: #10
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RE: Staatsrecht II , 2. Hausarbeit, Prof. Albers
also das geht mir einbisschen zu schnell mein lieber ?
wie siehst du denn aus? zu einem duplicat von christiano ronaldo würde ich niemals nien sagen
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Perfekt wäre, wenn ihr ein Prüfungsschemata hättet.
