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Wie viele Versuche???
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20.10.2011, 18:49
Beitrag: #1
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Wie viele Versuche???
Hallo,
wie viele Versuche hat man eigentlich für Klausuren im Grundstudium? Werde ich nach einer bestimmten Anzahl zwangsexmatrikuliert oder muss ich den ganzen Kram einfach bis zum 4. Sem fertig haben? Danke euch
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21.10.2011, 00:46
Beitrag: #2
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RE: Wie viele Versuche???
Fürs Grundstudium gilt nur die zeitliche Beschränkung. Du könntest also jedesmal alles schreiben
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21.10.2011, 22:29
Beitrag: #3
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RE: Wie viele Versuche???
Im 5. Semester (dafür musst du einen Verlängerungsantrag stellen) kannst du jeweils nur eine Klausur ODER Hausarbeit im jeweiligen Rechtsgebiet schreiben.
Im Notfall kannst du noch im 6. Semester etwas aus dem Grundstudium schreiben, musst aber dafür einen Härtefallantrag stellen. Also wie viele Versuche du wirklich hast, kannst du ja ausrechnen...2 Versuche pro Semester
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22.10.2011, 11:55
Beitrag: #4
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RE: Wie viele Versuche???
ist das fünfte Semester nicht schon der Härtefall?
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22.10.2011, 15:50
Beitrag: #5
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RE: Wie viele Versuche???
"Werden die erforderlichen 15 Prüfungsleistungen nicht bis zum Ende des vierten Semesters erlangt, können bis zum Ablauf des fünften Semesters bis zu 4 Prüfungsleistungen wiederholt werden. Dies setzt voraus, dass alle 15 Prüfungsleistungen bis zum Ende des vierten Semesters versucht und mindestens 11 Prüfungsleistungen mit der Note 4,0 oder besser vorliegen."
"Auf Antrag können folgende Leistungen im 5. Semester einmal wiederholt werden: 1 Klausur oder 1 Hausarbeit zu den Grundlagen des Rechts 1 Klausur oder 1 Hausarbeit im Zivilrecht 1 Klausur oder 1 Hausarbeit im Öffentlichen Recht 1 Klausur oder 1 Hausarbeit im Strafrecht |
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24.01.2012, 07:59
Beitrag: #6
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RE: Wie viele Versuche???
aber ich kann trotzdem im 4. Sem mit den normalen Vorlesungen anfangen, obwohl ich noch was aus dem grundstudium offen habe?
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24.01.2012, 09:14
Beitrag: #7
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RE: Wie viele Versuche???
Natürlich - du kannst dich in Vorlesungen setzen, so viel du willst. Allerdings kannst du ohne bestandenes Grundstudium keine Hauptstudiumsklausuren schreiben. Und ohne Scheinfreiheit keine WSP-Arbeiten ableisten.
Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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14.02.2012, 19:43
Beitrag: #8
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RE: Wie viele Versuche???
kann ich mich denn auch ohne zwischenprüfung für veranstaltungen/AGs im hauptstudium in stine anmelden? nur dann halt nicht zu den prüfungen?
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